Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnung ist grundsätzlich die Wohnung, die von der Person vorwiegend benutzt wird. Ausnahmen bestehen z. B. für Einwohner*innen von Behindertenwohneinrichtungen und verheiratete Personen, die nicht dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben. Für das deutsche Melderecht sind nur Wohnungen im Inland relevant. Bei Personen, die einen Wohnsitz im Inland und einen Wohnsitz im Ausland haben, ist die Wohnung im Inland nach deutschem Recht immer die einzige Wohnung, auch wenn der Lebensmittelpunkt sich im Ausland befindet. Die Anmeldung einer neu bezogenen Nebenwohnung muss bei der für die Anschrift der Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde als auch bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339268

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass aller zuziehenden Personen(bitte alle vorhandenen in- und ausländischen Dokumente mitbringen) Wohnungsgeberbestätigung sofern vorhanden: Nachweise zum Familienstand(z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ledigkeitsbescheinigung, etc.) Geburtsurkunde(nur für minderjährige Personen) Bei Anmeldung eines Kindes: Einverständnis des anderen Elternteils oder Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht(entfällt, wenn das Kind mit einem Elternteil gemeinsam umgezogen ist und bereits vor dem Umzug keine Haushaltsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil bestand)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zeiten: Einwohner- und Bürgeramt Friedrich-Ebert-Platz 5:Montag bis Mittwoch:8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung13:30 bis 15:30 Uhr nach TerminvereinbarungDonnerstag:8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung13:30 bis 18 Uhr nach TerminvereinbarungFreitag:8 bis 12 Uhr nach Terminvereinbarung ** Die Ausgabe von Wartemarken kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden. Unabhängig von der Länge der Schlange vor der Eingangstür werden Wartemarken nur an die Personen ausgegeben, die unmittelbar vor der Eingangstür stehen. Sie müssen also unter Umständen trotz längerer Wartezeit in der Schlange damit rechnen, keine Wartemarke zu erhalten. Das Einwohnermeldeamt behält sich vor, auch schon vor 10 Uhr Wartende auf einen anderen Öffnungstag zu verweisen. Einwohner- und Bürgeramt Rathaus Wanne-Eickel:Montag:8 bis 12.30 Uhr nur nach Terminvergabe13:30 bis 15:30 Uhr nur nach Terminvergabe Dienstag und Mittwoch:8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung13:30 bis 15:30 Uhr nach Terminvereinbarung Donnerstag:8 bis 10 Uhr Ausgabe von Wartemarken**10 bis 12:30 Uhr nach Terminvereinbarung13:30 bis 18 Uhr nach TerminvereinbarungFreitag:8 bis 12 Uhr nur nach Terminvergabe Einen Termin im Bürgerzentrum Herne und Wanne vereinbaren. Eine Änderung des Wohnungsstatus ist in persönlicher Vorsprache oder in Vertretung durch eine geeignete Person möglich.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitz, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Hauptwohnsitz, Meldeschein, Nebenwohnung, Status, Anmeldebestätigung, Hauptwohnung, Anmeldung, ummelden, Statuswechsel, Meldewesen, Wohnort, Anmeldebescheinigung, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzabmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de