Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.Nach § 13 des Meldegesetzes NW hat sich jede Bürgerin bzw. jeder Bürger innerhalb von 2 Wochen bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, falls er innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine neue Wohnung bezieht.Frist: Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.Ordnungswidrigkeit: Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeabteilung (30-2)

    Beschreibung

    In unserer Einwohnermeldeabteilung ist eine Vorsprache nur mit Termin möglich. Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:FührungszeugnisMeldebescheinigungMelderegisterauskunft einfachMelderegisterauskunft erweitertPersonalausweis: Online-Ausweisfunktion AppPersonalausweis & Reisepass: AntragsstatusFür die nachfolgenden Dienstleistungen benötigen Sie keinen Termin, Sie können während der Öffnungszeiten eine Wartemarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen: Abholung von Personalausweisen und Reisepässen Beantragung von Führungszeugnissen Ausstellung von Lebensbescheinigungen Für alle anderen Dienstleistungen der Einwohnermeldeabteilung können Sie hier einen Termin buchen:Terminvereinbarung Online

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis von jeder umzumeldenden Person und Pass (falls vorhanden) Vollmacht jeder umzumeldenden Person ab dem 16. Lebensjahr, die nicht auf dem Familienmeldeschein steht ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular Wohnungsgeberbestätigung Bei Ummeldung durch Dritte (bei Personen ab dem 16. Lebensjahr): Original-Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten Ummeldeformular des Umzumeldenden

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es werden keine Gebühren erhoben.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Umzug, Ummeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitz, Ummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Hauptwohnsitz, Meldeschein, Nebenwohnung, Status, Anmeldebestätigung, Hauptwohnung, Anmeldung, ummelden, Statuswechsel, Meldewesen, Wohnort, Anmeldebescheinigung, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzanmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzabmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de