Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung bei Zuzug oder Ummeldung bei Umzug

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind von einer anderen Stadt nach Delbrück gezogen oder ziehen innerhalb des Stadtgebietes um? Dann sind Sie hier genau richtig!Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online einen Termin zu buchen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbei kommen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss des Rathauses Himmelreichallee 20 und ist barrierefrei erreichbar. Im Bürgerbüro werden neben den klassischen Meldeamtsaufgaben weitere Aufgaben aus verschiedenen Verwaltungsbereichen bearbeitet.

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr14:00 - 16:30 UhrDonnerstag:07:30 - 18:00 UhrFreitag:08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-190

    E-Mail: buergerbuero@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung / Ummeldung wird benötigt: Ihr Personalausweis und/oder Reisepass der Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung" bei Einzug in ein Mietobjekt (siehe Downloads) Bei Umzug eines minderjährigen Kindes:Für die Änderung des Wohnsitzes eines minderjährigen Kindes benötigen wir bei gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmung beider Sorgeberechtigter. Dazu finden Sie auf dieser Seite auch ein Formular. Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir einen Nachweis darüber.Hat das Kind noch keinen Personalausweis oder Kinderreisepass/Reisepass, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung / Ummeldung kann persönlich oder auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. In diesem Fall benötigen wir: von der meldepflichtigen Person unterschriebene Vollmacht für Meldevorgänge (siehe "Downloads") den Personalausweis und/oder Reisepass der meldepflichtigen Person den Personalausweis und/oder Reisepass der bevollmächtigten Person Die Änderung des KFZ-Scheins kann ebenfalls von der bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundesmeldegesetz

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anmeldung / Ummeldung in Delbrück kommen Sie während unserer Öffnungszeiten mit den erforderlichen Unterlagen vorbei. Sie erhalten von uns eine Anmelde- bzw. Ummeldebestätigung. Im gleichen Zuge werden Sie automatisch von der vorherigen Adresse abgemeldet. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert. Damit ist die Anmeldung / Ummeldung abgeschlossen.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sollten sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug / Umzug im Bürgerbüro an- bzw. ummelden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    10 - 30 Minuten

    Kosten

    keine

    Hinweise für Delbrück: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Anmeldung / Ummeldung ist gebührenfrei.Die Änderung des KFZ-Scheins kostet 10,80 € pro Schein.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnungen, Änderung Hauptwohnung, Wohnort, Ummeldung, Nebenwohnung, Statuswechsel, Hauptwohnung, Änderung, Status, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English