Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen.

    Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend.

    Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

    Hinweise für Havixbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung des Wohnsitzes Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind. Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben. Die Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie. Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dies die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dies normalerweise die Wohnung der Familie. Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit. Für Ihre Anmeldung in Havixbeck benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist. Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn eins der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt. Für die Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, gelten Besonderheiten, wenn das Kind mit nur einem Sorgerechtigten aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder die Hauptwohnung von einem zum anderen Sorgeberechtigten wechselt. Eine entsprechende Einverständiserklärung ist von beiden Sorgerechtigten zu unterschreiben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden. Sofern Ihr Fahrzeug im Kreis Coesfeld zugelassen ist, können Sie den KFZ-Schein zur Anschriftenänderung mitbringen. Weitere Informationen finden Sie bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld. Abmeldung des Wohnsitzes Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig: Sie ziehen aus einer Nebenwohnung aus. Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz). Sie ziehen ins Ausland. Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Sofern Sie eine Nebenwohnung aufgegeben haben, ist diese am Hauptwohnsitz abzumelden. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Auszugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden. Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer bevollmächtigten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen. Rechtsgrundlagen Bundesmeldegesetz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Richter-Platz 1

    48329 Havixbeck

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
    • Wohnungsgeberbescheinigung

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Havixbeck: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland) das ausgefüllte und unterschriebene Abmeldeforumular, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist Wohnungsgeberbestätigung

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen und
    • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 09.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Hauptwohnung, Nebenwohnung, Wohnung, Wechsel Hauptwohnung, Wohnort, Nebenwohnungen, Ummeldung, Status, Änderung, KFZ Ummeldung, Änderung Hauptwohnung, Statuswechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de