amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.
Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.
Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerservice
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 05246 / 961 0
E-Mail: buergerservice@verl.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen sich ausweisen.
Sie können sich ausweisen mit:
- Ihrem Personalausweis oder
- Ihrem Pass.
Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen Sie:
- eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- deren Personalausweis oder Pass und
- den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Pass und den eigenen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:
- Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
- Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
- Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.
Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Volljährige Kinder
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.
Rentenzwecke
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung ist gebührenpflichtig.
Lebensbescheinigung
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.03.2021
Stichwörter
Meldekarte, Melderegister, Meldenachweis, Meldeschein, Wohnungsnachweis, Anmeldebescheinigung, Meldung Bescheinigung, Meldebestätigung, Meldeadresse, Meldekarte, Wohnungsnachweis