Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung
    99110075001000

    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    Wenn Sie die Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem zoologischen Garten oder einer ähnlichen Einrichtung benötigen, müssen Sie hierfür einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Näheres erfahren Sie hier. 

    Beschreibung

    Wenn Sie Tiere in einem Zoo, zoologischen Garten, Tierpark, Tiergarten oder einer ähnlichen Einrichtung halten und/oder zur Schau stellen wollen, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen. Ob Sie die Erlaubnis bekommen, entscheidet die zuständige Stelle je nach Einzelfall. Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie die Tätigkeit aufnehmen

    Online-Dienste

    Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen

    ID: L100002_147042163

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    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2025

    Technisch geändert am 13.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    ID: L100002_155532818

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    Technisch erstellt am 27.09.2025

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Zoologischen Garten oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    ID: L100002_148568056

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    Version

    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Schanze 4

    41515 Grevenbroich

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2025

    Technisch geändert am 13.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    Der Landrat des Rhein-Kreis Neuss Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Schanze 4

    41515 Grevenbroich

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2025

    Technisch geändert am 12.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument 
    • Führungszeugnis 
    • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
    • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein 

    Schriftform erforderlich: Ja 

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Voraussetzungen

    Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

    Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

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    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 

    Verwaltungsgerichtliche Klage 

    Fristen

    keine

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung im Zoo, zoologischer Garten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024