Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen
Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie vor Beginn eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.
Online-Dienste
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Rhein-Kreis Neuss
Beschreibung
Der Landrat des Rhein-Kreis Neuss Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweise, Zeugnisse
- Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten.
Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle
Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie eine gültige BundID zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie diese zu Beginn des Online-Antrags schnell und einfach anlegen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht)
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025
Stichwörter
Tierhaltung in Heimen, Haltung in Tierheimen, Tiereinrichtungen, Tierheim