Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung Erteilung
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    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    ​​​​Wenn Sie Tiere in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung halten möchten, benötigen Sie vor Beginn eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Näheres erfahren Sie hier.  

    Beschreibung

    Für Erteilung der Erlaubnis zur Haltung von Tieren in einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung muss bei der zuständigen Stelle ein Antrag gestellt werden. Vor Beginn der Tätigkeit muss die Erlaubnis vorliegen.  

    Online-Dienste

    Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz beantragen

    ID: L100002_147042159

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    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2025

    Technisch geändert am 13.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    ID: L100002_148563442

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    Technisch erstellt am 24.07.2025

    Technisch geändert am 24.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Erlaubnis zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung beantragen

    ID: L100002_149149427

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    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2025

    Technisch geändert am 30.07.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Schanze 4

    41515 Grevenbroich

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 28.06.2025

    Technisch geändert am 13.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Rhein-Kreis Neuss

    Beschreibung

    Der Landrat des Rhein-Kreis Neuss Veterinär- und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Schanze 4

    41515 Grevenbroich

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 12.07.2025

    Technisch geändert am 12.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweisdokument  
    • Führungszeugnis 
    • Sachkundenachweise, Zeugnisse 
    • Skizze oder Bauzeichnungen, Planunterlagen der Räumlichkeiten oder Anlagen 

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein 

    Schriftform erforderlich: Ja 

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein 

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein 

    Voraussetzungen

    ​​Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel Nachweise für Ihre Sachkunde im Umgang mit den jeweiligen Tieren und Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Daneben werden die Erlaubnis und die Auflagen auf den Einzelfall zugeschnitten. 

    Hinweise für Rhein-Kreis Neuss: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie eine gültige BundID zur sicheren Identifikation und Authentifizierung. Falls Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie diese zu Beginn des Online-Antrags schnell und einfach anlegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch (richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht) 
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    ​​​​​Wenn Sie den Antrag auch Erlaubnis gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.  

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten. 

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung in Heimen, Haltung in Tierheimen, Tiereinrichtungen, Tierheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024