Amtliche Untersuchung auf Trichinen Bescheinigung

    Amtliche Untersuchung auf Trichinen Bescheinigung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine oder Dachse jagen, und diese als Lebensmittel verwendet oder an andere abgegeben werden sollen, dann müssen Sie eine Trichinenuntersuchung durch die zuständige Behörde durchführen lassen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Untersuchung auf Trichinen - für sicheres Wildbret unverzichtbar. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr auf Trichinen amtlich untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Erst nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden oder es an andere abgeben.

    Wenn Sie das erlegte Wild an einen Betrieb des Einzelhandels oder an einen Jäger abgeben, geht die Verpflichtung zur Anmeldung zur Untersuchung auf Trichinen auf diese über. Sollten Sie vor oder nach dem Erlegen des Wildes Merkmale festgestellt haben, die das Fleisch des Tieres als bedenklich zum Verzehr für Menschen erscheinen lassen, müssen Sie diese Information an die abnehmende Person weitergeben.

    Wenn die Probe von den Behörden untersucht wurde, übermittelt die Behörde im Gegenzug das Ergebnis der Untersuchung an Sie weiter. Alternativ können Sie nach Vereinbarung mit der zuständigen Behörde davon ausgehen, dass keine Trichinen gefunden wurden, wenn Sie bis zu einem festgelegten Zeitpunkt keine Meldung erhalten haben.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen, Nutria und anderem fleischfressenden Wild muss grundsätzlich auf Trichinen untersucht werden, wenn es für den Verzehr bestimmt ist.Es muss eine amtliche Probenentnahme am Erlegeort des Wildes oder am Wohnort des Jägers oder der Jägerin erfolgen.Ausnahmen von der amtlichen TrichinenprobenentnahmeAls Jägerin oder Jäger dürfen Sie selbst eine Trichinenprobe nehmen, wenn Sie mit der Entnahme von Trichinenproben beauftragt wurden, Sie das Tier selbst erlegt haben und das Fleisch des Tieres für den Eigenbedarf verwendet werden soll oder zur Abgabe an einen Endverbraucher oder nahe gelegene Einzelhandelsbetriebe in geringen Mengen bestimmt ist. Die Trichinenuntersuchung erfolgt normalerweise dienstags und freitags in unserem Labor.Für die Abgabe von Trichinenproben beachten Sie bitte folgendes: Vor der ersten Abgabe einer Trichinenprobe müssen Sie sich bei Ihrem Veterinäramt zur Entnahme von Trichinenproben beauftragen lassen. Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie, nachdem Sie zur Entnahme von Trichinenproben beauftragt wurden. Die Trichinenproben können Sie nur im Kreishaus in Detmold abgeben. Sie dürfen auch andere Personen damit beauftragen, die Proben abzugeben. Nicht oder nicht vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine führen dazu, dass die Proben nicht angenommen werden. Die Erklärung zu den bedenklichen Merkmalen muss auch ausgefüllt sein. Wenn der Erleger nicht die Berechtigung zur Entnahme hat (Übertragung zur Probenentnahme durch die Behörde) oder nicht mit dem Probennehmer übereinstimmt, dann muss der Probennehmer auf dem Wildursprungsschein unter "Antragsteller" vermerkt werden. Die Proben müssen eindeutig gekennzeichnet sein (Nummer der Wildursprungsmarke auf dem Wildursprungsschein und der Probe). Nicht oder nicht richtig gekennzeichnete Proben werden nicht angenommen. Jede Probe ist einzeln in einem flüssigkeitsundurchlässigen Beutel oder Becher zu verpacken. Der Wildursprungsschein darf nicht mit der Trichinenprobe im selben Beutel verpackt werden, weil er sonst durchweicht. Dann könnte er nicht mehr gesiegelt werden, was eine ordnungsgemäße Dokumentation der Untersuchung unmöglich macht.Am besten packen Sie die Probe in einen zugeknoteten Gefrierbeutel. Diesen können Sie dann zusammen mit dem zugehörigen Wildursprungsschein in einen kleinen Plastikbeutel packen und so abgegeben. Die Probenmenge soll ungefähr 60 g betragen. Falls eine Nachuntersuchung erforderlich sein sollte, kann bei einer zu geringen Menge das Wild nicht freigegeben werden. Die Durchschrift des Wildursprungsscheins (Blatt 4, gelb) müssen Sie 2 Jahre aufbewahren. Bei möglichen Kontrollen ist das der Nachweis für ordnungsgemäße Untersuchungen. Die Freigabe kann durch die Übermittlung des negativen Untersuchungsergebnisses an den Jäger erfolgen oder durch eine zeitliche Regelung, ab wann frühestens (nach Abschluss der Untersuchung) über das Wild verfügt werden darf, sofern keine andere Mitteilung erfolgt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Wir schützen Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung.schützen Tiere vor Krankheiten, Schmerzen, Leiden und Schäden.überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher.überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr.greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden.informieren und warnen wenn nötig.beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler.beraten Landwirte, Tierhalter und Tierärzte.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Grundsätzlicher Hinweis für Halter von Nutztieren (auch Hobbyhalter)Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Nutztierhaltung bei der Tierseuchenkasse melden müssen. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände.Hier finden Sie die Online-Anmeldung: https://nw.agrodata.de/newreg-nwArtenschutzDer Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Wir überprüfen den legalen Besitz, die Zucht und den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.TiergesundheitDie Mitarbeitenden des Bereichs Tiergesundheit widmen sich der Aufgabe, ein möglichst hohes Niveau der Tiergesundheit im Kreis Lippe zu erhalten. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Tierkrankheiten auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, die Tierarzneimitteilüberwachung sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren und der Tierkörperbeseitigung.VerbraucherschutzLebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, Chemikalienüberwachung, Futtermittelsicherheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind nur einige unserer vielfältigen Aufgaben.***Informationen zur Afrikanischen SchweinepestDer erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und wichtige Hinweise und Informationen speziell für Jäger finden Sie auf der Themen-Seite zur Afrikanischen Schweinepest: zur Info-Seite Afrikanische Schweinepest

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-224

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Wildmarke
    • Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neben der Trichinenprobe, die ungefähr 60 g wiegen sollte, benötigen wir noch den Wildursprungsschein (mit Nummer der Wildmarke).

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Probenentnahme ausschließlich durch amtliche Fleischbeschauer oder amtliche Tierärzte oder beauftragte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 6 Absatz 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) § 2b Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV

    Verfahrensablauf

    • Jägerin oder Jäger erlegt Tier und markiert den Tierkörper mit einer Wildmarke
    • Jägerin oder Jäger entnimmt Probe und bereitet diese für Abgabe vor (Verpackung und Kennzeichnung)
    • Jägerin oder Jäger übermittelt Daten in Papierform oder digital an die Behörde und stellt die Probe zur amtlichen Untersuchung zur Verfügung
    • Behörde prüft Datensatz und Probe
    • Behörde untersucht Probe
    • Behörde teilt das Ergebnis der Untersuchung mit (Alternativ: Behörde teilt vorab mit, bis zu welchem Zeitpunkt Sie sich meldet, wenn die Proben nicht negativ sind)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Das Veterinäramt nimmt jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, von 10 bis 12 Uhr Trichinenproben von Wildschweinen an.Der Zugang ist über den Nebeneingang an der Poststelle des Kreishauses möglich. Dieser befindet sich auf der rückwärtigen Seite des Gebäudes und kann über den hinteren Parkplatz direkt angefahren werden (Ausschilderung "Anlieferung/Poststelle" folgen). Dort sind Hinweisschilder angebracht, auf denen die weitere Vorgehensweise erläutert wird. Die Rufbereitschaft des Veterinäramtes ist über die Telefonnummer +49 171 7507374 zu erreichen.***Die Trichinenproben können Sie direkt bei uns im Veterinäramt abgeben:montags - freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.Hinweis: Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.Die Untersuchung der Trichinenproben erfolgt in unserem Labor immer dienstags und freitags. Bei Abgabe der Trichinenprobe teilen wir Ihnen mit, wann Sie über das Wildbret verfügen dürfen.

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung werden kommunal festgelegt und können je nach Tier variieren.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Trichinenuntersuchung: Entnahme durch uns vor Ort: EUR 22,76 Entnahme durch beauftragte Person und Abgabe im Labor: EUR 7,50 Für in NRW erlegtes Schwarzwild sind im Moment keine Gebühren fällig.Wildmarke + Wildursprungsschein (je 1): EUR 0,50Zahlungsweisen: Barzahlung Kartenzahlung (girocard, Debit- oder Kreditkarte)

    Weitere Informationen

    Informationen zum nationalen Referenzlabor für Trichinen auf der Seite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) https://leika.zfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=104219477

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Trichinenprobe, Tierschutz, Krankheitserreger, Entnahme von Proben, Wild, Krankheitserreger, Jägerin, Jägerin, Trichinenprobe, Wild, Wildschwein, Wildschwein, Bescheinigung, Untersuchung auf Trichinen, Dachs, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz, Jäger, Amtliche Fleischuntersuchung, Trichinen, Amtliche Fleischuntersuchung, Jäger, Entnahme von Proben, Antrag, Untersuchung auf Trichinen, Trichinen, Dachs

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English