Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um sicheres Wildbret zu garantieren, müssen bestimmte Wildarten auf Trichinen untersucht werden. Wer Trichinenproben nehmen darf und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

    Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

    Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

    Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

    • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
    • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
    • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

    beantragen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Trichinellose ("Trichinenerkrankung") ist eine in Deutschland seltene, hingegen in einer Reihe von süd- und osteuropäischen Ländern noch häufig anzutreffende Krankheit. Sie ist auf den Menschen übertragbar und kann lebensgefährliche Erkrankungen verursachen. Die Übertragung erfolgt durch den Verzehr von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch, das Trichinellen enthält.Nach geltendem Recht müssen alle Schlachttiere, die Träger von Trichinen sein können, auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmtes Wild darf erst in Verkehr gebracht (also an Dritte abgegeben) oder dem Eigenbedarf zugeführt werden, wenn bei der Trichinenuntersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.Die Untersuchung des Fleisches obliegt einem amtlichen Tierarzt, die Probenahme und Kennzeichnung kann jedoch bei Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtieren einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk übertragen werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Wir schützen Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, vor Irreführung und Täuschung.schützen Tiere vor Krankheiten, Schmerzen, Leiden und Schäden.überprüfen den Weg unserer Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verbraucher.überprüfen Tierhaltungen und den Tierverkehr.greifen ein, indem wir Gefahren für Mensch und Tier auch durch behördliche Maßnahmen abwenden.informieren und warnen wenn nötig.beraten Verbraucher, Erzeuger, Hersteller und Händler.beraten Landwirte, Tierhalter und Tierärzte.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Grundsätzlicher Hinweis für Halter von Nutztieren (auch Hobbyhalter)Bitte denken Sie daran, dass Sie eine Nutztierhaltung bei der Tierseuchenkasse melden müssen. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände.Hier finden Sie die Online-Anmeldung: https://nw.agrodata.de/newreg-nwArtenschutzDer Artenschutz für in Gefangenschaft gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse ist beim Veterinäramt des Kreises Lippe angesiedelt. Wir überprüfen den legalen Besitz, die Zucht und den Handel mit artengeschützten Tieren und deren Erzeugnissen und stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus.TiergesundheitDie Mitarbeitenden des Bereichs Tiergesundheit widmen sich der Aufgabe, ein möglichst hohes Niveau der Tiergesundheit im Kreis Lippe zu erhalten. Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit durch übertragbare Tierkrankheiten auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.Wir kümmern uns mit unseren amtlichen Tierärzten, Veterinärassistenten und qualifiziertem Verwaltungspersonal um die vorbeugende und akute Bekämpfung von Tierseuchen, die Tierarzneimitteilüberwachung sowie um die Überwachung der Tiertransporte, des Handels- und Reiseverkehrs mit Tieren und der Tierkörperbeseitigung.VerbraucherschutzLebensmittelsicherheit und Lebensmittelüberwachung, Chemikalienüberwachung, Futtermittelsicherheit, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sind nur einige unserer vielfältigen Aufgaben.***Informationen zur Afrikanischen SchweinepestDer erste bestätigte Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und wichtige Hinweise und Informationen speziell für Jäger finden Sie auf der Themen-Seite zur Afrikanischen Schweinepest: zur Info-Seite Afrikanische Schweinepest

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 5231 62-224

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-0

    E-Mail: vetlmue@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag Kopie des Jagdscheins Nachweis über die Sachkunde

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Registrierung Jäger Abgabe Wild(fleisch)Trichinenprobenentnahme Beauftragung und Wildmarken Antrag

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Aufgabe kann Ihnen als Jagdausübungsberechtigten unter den folgenden Voraussetzungen übertragen werden: Sie sind von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden und Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit. Probenehmer können entsprechend geschulte und behördlich beauftragte Jagdpächter, Jagdaufseher oder auch Begehungsscheininhaber sein. Sie müssen jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit wir bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.Sie werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs beauftragt:Das bedeutet, dass wir Ihre Beauftragung widerrufen, wenn Sie nicht mehr zuverlässig nach dem Jagd-, Waffen- oder Lebensmittelhygienerecht sind oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführen oder Sie gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstoßen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verordnung (EG) Nr. 854/2004 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lassen Sie sich vor der ersten Trichinenprobe von uns beauftragen.Wollen Sie Wild oder Wildfleisch in den Verkehr bringen, so müssen Sie sich zusätzlich bei uns registrieren lassen.Die entsprechenden Formulare finden Sie verlinkt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Beauftragung erlischt, wenn kein gültiger Jagdschein mehr vorliegt. Beauftragte Jäger, die nicht mehr über einen gültigen Jagdschein verfügen, müssen uns das deshalb unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Registrierung: kostenlosBeauftragung Trichinenprobenentnahme: EUR 30,00Zahlungsweisen: Überweisung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Trichinen, Entnahme von Proben, Jägerin, Probenentnahme, Krankheitserreger, Wildschwein, Untersuchung auf Trichinen, Probenentnahme, Wildschwein, Lebensmittelsicherheit, Übertragung, Trichinenprobe, Verbraucherschutz, Dachs, Jäger, Trichinen, Entnahme von Proben, Untersuchung auf Trichinen, Amtliche Fleischuntersuchung, Erlaubnis, Jägerin, Trichinenprobe, Amtliche Fleischuntersuchung, Jäger, Dachs, Krankheitserreger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de