• Kerken (Landkreis Kleve, Nordrhein-Westfalen)
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.

Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.

Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.

Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:

  • den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
  • Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
  • Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit

beantragen.

Online-Dienste

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Ansprechpartner

Für Kerken wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

Version

Technisch geändert am 06.03.2025

Stichwörter

Krankheitserreger, Krankheitserreger, Erlaubnis, Untersuchung auf Trichinen, Übertragung, Trichinenprobe, Dachs, Entnahme von Proben, Amtliche Fleischuntersuchung, Wildschwein, Probenentnahme, Wildschwein, Trichinenprobe, Dachs, Jägerin, Probenentnahme, Jäger, Entnahme von Proben, Untersuchung auf Trichinen, Lebensmittelsicherheit, Trichinen, Jägerin, Trichinen, Jäger, Amtliche Fleischuntersuchung, Verbraucherschutz

Sprachversion

Deutsch

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Englisch

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Sprachbezeichnung nativ: English