Tierkörper und tierische Nebenprodukte Lagerung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Lagerung

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    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer ein herrenloses oder verletztes Haustier gefunden hat meldet dies An Werktagen tagsüber Albert-Schweitzer-Tierheim Essen unter der Rufnummer +49 201 837235-0. Von 22.00 bis 8.00 Uhr und an Wochenenden Polizeinotruf 110. Weitere Fragen beantwortet das Ordnungsamt der Stadt Essen. Tote Tiere auf öffentlichen Flächen, wie Straßen und Wege Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen. Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können tagsüber an Werktagen dem Amt für Straßen und Verkehr gemeldet werden unter den Rufnummern +49 201 8866346, +49 201 8866347, +49 201 8866348 oder +49 201 8866349. Tote Tiere auf privaten Grundstücken Kleine verendete Tiere können in einer Mülltonne entsorgt werden. Dabei sollte es nicht zu einem direkten Kontakt mit dem toten Tier kommen. Es ist ratsam, sich beispielsweise Einmal-Handschuhe anzuziehen. Größere tote Tiere, wie etwa einen Fuchs, können bei der Tierkörpersammelstelle des Albert-Schweitzer-Tierheims in Essen abgeben werden. Der Besuch sollte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 angekündigt werden. Verstorbene Haustiere Kleine verstorbene Haustiere dürfen im eigenen Garten beerdigt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet und die bedeckende Erdschicht mindestens 50 cm, besser 100 cm dick sein muss. Wer sein verstorbenes Tier nicht selber beerdigen kann, kann das Tier auch im Albert-Schweitzer-Tierheim in Essen abgeben. Kündigen Sie Ihren Besuch bitte vorher unter der Rufnummer +49 201 837235-0 an. Grundsätzlich kann man das Tier auch auf zugelassenen Tierfriedhöfen beisetzen. Weiter ist es möglich, Kontakt zu einem zugelassenen Tierkrematorium aufzunehmen, um das Tier einäschern zu lassen. Tote landwirtschaftliche Nutztiere Verendete landwirtschaftliche Nutztiere müssen von einem zugelassenen Tierkörperverwerter abgeholt werden. Die Tierkörperbeseitigung im Stadtgebiet Essen erfolgt derzeit durch die Jean Schaap GmbH, Averbeck 51 in 48619 Heek. Tote Nutztiere können dort zur Abholung angemeldet werden unter Telefon +49 2568 93100 oder Fax +49 2568 1277. In dringenden Notfällen, wie einem Unfall oder Stallbrand, ist der Notdienst unter der Rufnummer +49 171 6973111 zu erreichen. Die Entsorgung der toten Tiere ist kostenpflichtig. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes dann bei der Jean Shaap GmbH erfragt werden. Besonderheiten Equiden Für verstorbene Pferde, Esel oder Maultier, die kremiert bzw. eingeäschert werden sollen, gelten besondere Vorschriften, die im Bereich Verwandte Dienstleistungen nachgelesen werden können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtstierärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Amtstierärztlichen Dienstes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    Fax: +49 201 88-59610

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden.

    Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
    • Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
    • § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Ekelfleisch, Tierteile, Kategorie 2-Material, K3-Material, Versuchstiere, Tiernebenprodukte, KAT 1, Speisereste, Tierkörperbeseitigung, Kadavertonne, Tierkörperbeseitigung, Frittierfett, verendete Tiere, Schlachtabfall, Falltiere, K1-Material, Gammelfleisch, K3-Material, K2-Material, KAT 3, Knochen, KAT 2, Tierische Nebenprodukte, Kat. 3-Tonne, Wildtiere, Gülle, Schlachtabfälle, Tierfutter, Rohmilch, Risikofleisch, Teile von Tierkörpern, Kategorie 1-Material, Tierkadaver, Kategorie 3-Material

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English