Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

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    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tote Haustiere und auch Nutztiere wie Kühe, Pferde oder Schafe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen.Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost. Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen und dieses nicht in einem Wassereinzugsgebiet liegt, dürfen Sie Ihr Heimtier auch auf Ihrem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein.Sie haben ein totes Haustier gefunden? Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Befindet sich das Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.Wenn Nutztiere wie zum Beispiel Kühe, Pferde, Schafe, etc. verendet sind, ist dem Ansprechpartner der Ordnungsbehörde der genaue Ort, wo das Tier liegt, mitzuteilen. Dieser wird sich umgehend mit der zuständigen Tierkörperbeseitigungsfirma in Verbindung setzen, um die Abholung des Tieres zu veranlassen. Sie können sich jedoch auch direkt mit der Tierkörperbeseitigungsfirma in Lünen unter der Telefonnummer 02306/9270921 in Verbindung setzen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Beschreibung

    Ordnungsbehörde, Feuerschutz, Umweltschutz, Verkehrsangelegenheiten, Gaststätten, Gewerbewesen, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

    § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (AGTierNebG NRW) § 2, Abs. 4

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn tote Heimtiere in Spezialbetrieben entsorgt werden, fallen Kosten an, die vom Tierbesitzer zu tragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Tierkörperbeseitigung, Kadavertonne, Kat. 3-Tonne, KAT 3, Tierfutter, Speisereste, Schlachtabfälle, Schlachtabfall, Tiernebenprodukte, Tierkadaver, Knochen, Tierische Nebenprodukte, Gammelfleisch, Tierteile, Kategorie 2-Material, Falltiere, K3-Material, Frittierfett, Risikofleisch, K1-Material, verendete Tiere, K2-Material, Wildtiere, Rohmilch, Kategorie 1-Material, Ekelfleisch, KAT 2, Teile von Tierkörpern, Tierkörperbeseitigung, KAT 1, K3-Material, Gülle, Versuchstiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English