Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Tierkörper und tierische Nebenprodukte Beseitigung

    Sie möchten Tierkörper und tierische Nebenprodukte beseitigen? Näheres dazu erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Tierische Nebenprodukte sind Material, das nicht (mehr) zum menschlichen Verzehr bestimmt ist. Der Verbleib ist zu dokumentieren und es ist unschädlich zu beseitigen.
    Es kann jedoch noch wirtschaftlich genutzt werden, wenn die entsprechenden Dokumentationspflichten und Hygienebestimmungen eingehalten werden.
    Zum Beispiel Nutzung tierischer Fette zur Herstellung von Biodiesel, als Basis von Industrieprodukten und Hygieneprodukten (Seife, Kleber o.ä.).

    Tierische Nebenprodukte werden in drei Kategorien aufgeteilt:

    Kategorie 1 Material hat die höchste Risikostufe. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Tierkörper von seuchenkranken Wildtieren, Heim- und Zootieren, Versuchstieren oder spezifiziertes Risikomaterial von Wiederkäuern.

    Kategorie 2 Material hat eine mittlere Risikostufe. Es handelt sich z.B. um verendete Tiere landwirtschaftlicher Betriebe (z.B. Falltiere und Equiden). 

    Kategorie 3 Material hat die niedrigste Risikostufe. Zum Beispiel Schlachtabfälle von Tieren, die keine Krankheitszeichen zeigten oder Speisereste.

    Die Materialien aller drei Kategorien dürfen nicht in die Lebensmittelkette (zurück)gelangen. Material der Kategorie 3 kann als Futtermittel verwendet werden, wenn entsprechende Hygieneanforderungen erfüllt werden und Kannibalismus vermieden wird. 

    Um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Handhabung zu gewährleisten, darf das Material nur von registrierten bzw. zugelassenen Betrieben gelagert, transportiert, verarbeitet und gehandelt werden.

    Soweit Tierische Nebenprodukte nicht sicher wirtschaftlich genutzt werden (können), sind diese unschädlich zu beseitigen.

    Hinweise für Bad Oeynhausen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Tierkörperbeseitigung dient dem Schutz des Menschen und seiner Umwelt vor den schädlichen Einflüssen, die möglicherweise von toten Tieren und tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen.Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften der EU-Verordnung 1069/2009 und des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden.Mit der Abholung und Beseitigung Ihrer verendeten Tiere oder tierischen Abfällen (z. B. verendete Nutz- und Heimtiere, Schlachtabfälle) ist im Kreisgebiet Minden-Lübbecke derzeit die Firma Rendac Icker GmbH & Co. KG zu beauftragen. Kontakt: Rendac Icker GmbH & Co. KG Engterstr. 101 49191 Belm-IckerTelefon: 05468 77933 Fax: 05468 77919 E-Mail: icker@rendac.com Internet: www.rendac.de Sie müssen von Ihrem Haustier Abschied nehmen?Sollten Sie Ihr verstorbenes Haustier nicht bei Ihrem behandelnden Tierarzt lassen wollen, so besteht z. B. auch die Möglichkeit ein Kleintier-krematorium mit der Einäscherung Ihres Haustieres zu beauftragen. Wenn Sie über ein eigenes Grundstück verfügen, dürfen Sie Ihr Haustier auch auf Ihrem Grundstück (jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze) begraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sein. Sie haben ein totes Tier gefunden?Befindet sich das Tier auf Ihrem eigenen Grundstück, haben Sie als Grundstückseigentümer das Tier zu entsorgen. Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost! Befindet sich das überfahrene oder verendete Tier im öffentlichen Verkehrsraum, wenden Sie sich bitte an die örtliche Ordnungsbehörde.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die benötigten Antragsunterlagen sind je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit unterschiedlich und können bei der zuständigen Veterinärbehörde angefragt werden. Für die Zulassung, bzw. Registrierung ist üblicherweise ist eine technische Beschreibung der beabsichtigten Arbeitsschritte, der Transportbehälter und Fahrzeuge sowie ein Lageplan des Betriebsgeländes erforderlich.

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können nicht pauschal aufgelistet werden, da die Anforderungen von vielen Faktoren abhängen, u.a. der Art, Herkunft und geplanten Nutzung des Materials. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung (EG) Nr. 1069/2009

    Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)

    § 10 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (§ 10 TierNebG)

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist nach Prüfaufwand und nach Art der Tätigkeit unterschiedlich. In vielen Fällen erfolgt mindestens eine Betriebsbegehung nach Terminvereinbarung.

    Kosten

    Es entstehen Verwaltungsgebühren für die Registrierung bzw. Zulassung nach Landesrecht.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, sobald die zuständige Behörde dies gestattet.

    Weitere Informationen

    Information zu tierischen Nebenprodukten: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierische-nebenprodukte/tierische-nebenprodukte_node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Kadavertonne, KAT 2, Ekelfleisch, Tiernebenprodukte, Tierkadaver, K3-Material, Rohmilch, Gammelfleisch, K2-Material, Schlachtabfälle, verendete Tiere, Gülle, Knochen, KAT 3, Speisereste, Tierfutter, K3-Material, Schlachtabfall, Tierkörperbeseitigung, Falltiere, KAT 1, Risikofleisch, Tierteile, Kategorie 1-Material, K1-Material, Teile von Tierkörpern, Tierische Nebenprodukte, Versuchstiere, Kategorie 2-Material, Kat. 3-Tonne, Wildtiere, Tierkörperbeseitigung, Frittierfett

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de