EU-Heimtierausweis Ausstellung
EU-Heimtierausweis Ausstellung
Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
- Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
- Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
- Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
- Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.
Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle
Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beschreibung
Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Innendienstes des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
- eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Bundestierärztekammer - Heimtierausweis
https://www.bundestieraerztekammer.de
- Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken
- Bundestierärztekammer - Heimtierausweis
Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle
VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Kosten
Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen EUR 10 Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen EUR 28 Mindestgebühr
Weitere Informationen
Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024
Stichwörter
EU-Ausweis Haustier, Heimtierausweis, Pet Passport, Ausweis Hund, Heimtierausweis EU, Reise mit Haustier, Heimtierausweis, Ausweis Katze