EU-Heimtierausweis Ausstellung

    EU-Heimtierausweis Ausstellung

    Wenn Sie mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen möchten, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
    • Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.
    • Eine Ausnahme stellen Großbritannien, Malta, Nordirland, Irland und Schweden dar, für die nach wie vor besondere Einreisebestimmungen nach dem "Pet Travel Scheme" gelten.
    • Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Eine Übersicht der Kontaktpersonen des Innendienstes des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes finden Sie im Telefonbuch der Stadt Essen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Goldschmidtstr. 112

    45141 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 88-59610

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59600

    E-Mail: veterinaeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
    • eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundestierärztekammer - Heimtierausweis

    https://www.bundestieraerztekammer.de

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    VERORDNUNG (EG) Nr. 998/2003 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    Kosten

    Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen EUR 10 Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen EUR 28 Mindestgebühr

    Weitere Informationen

    Behördennummer 115 - Ihre Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (in einigen Regionen auch darüber hinaus).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    EU-Ausweis Haustier, Heimtierausweis, Pet Passport, Ausweis Hund, Heimtierausweis EU, Reise mit Haustier, Heimtierausweis, Ausweis Katze

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English