Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

    Beschreibung

    Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

    Hinweise für Eschweiler: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schädlingsbekämpfung Ratten gelten nach dem Infektionsschutzgesetz als tierische Schädlinge und müssen deshalb aus Gründen des Gesundheitsschutzes bekämpft werden. Sollten Sie in einem Haus leben, in dem die Ratten zur Plage werden, sollten Sie sich an Ihren Haus- bzw. Grundstückseigentümer wenden. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob er selbst entsprechende Fertigpräparate auslegt (in jeder Drogerie oder Garten-Center erhältlich) oder eine Fachfirma beauftragt. Diese findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung". Für weitere Fragen z. B. wenn Hausbesitzer keine Bekämpfung vornehmen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Befall durch andere Tiere (z. B. Kakerlaken, Wespen) wird im privaten Bereich nicht von der Stadt Eschweiler bekämpft. Meldepflichtige Krankheiten Nach dem Infektionsschutzgesetz sind einige Infektionskrankheiten meldepflichtig. Dadurch sollen Krankheitsausbrüche verhindert und die Krankheitsverbreitung eingedämmt werden. Um eine entsprechende Überwachung zu gewährleisten ist es notwendig, dass Krankheiten und Erreger von Ärztinnen, Ärzten und Laboren gemeldet werden. Auch medizinische Einrichtungen sind zur Meldung verpflichtet, wenn sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der einen epidemiologischen Zusammenhang aufweist. Wir nehmen in Folge einer solchen Meldung die Ermittlungen auf, um gegebenenfalls Maßnahmen in die Wege zu leiten und um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern. Die Meldepflicht ist in den §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt. Das Gesetz und die meldepflichtigen Krankheiten können Sie hier einsehen. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Datei benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader. Wenn meldepflichtige Krankheiten auftreten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen: StädteRegion Aachen | Gesundheitsamt (A 53) Trierer Straße 152078 AachenTel.: +49(241)51985300Fax: +49(241)51985390E-Mail: Gesundheitsamt@Staedteregion-Aachen.de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
      • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
      • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
      • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
      • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

    Voraussetzungen

    Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

    Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

    Kosten

    Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hygieneschädlinge, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben, Gesundheitsschädlinge, Schädlinge, Kakerlaken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de