Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung

    Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

    Beschreibung

    Die Behörde stellt eine Sachkundebescheinigung über die Befähigung für die jeweilige Tätigkeit aus. Hierfür sind Nachweise zu erbringen, dass die personellen Voraussetzungen für eine Schädlingsbekämpfung vorliegen.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesEntgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Mißständen, Bearbeitung von Anzeigen bei tierischen Schädlingen.Hierzu zählen unter anderem:Wespen / Bienen / HornissenRatten / Mäuse MarderInsektenEichenprozessionsspinner Werden tierische Schädlinge festgestellt und ist die Gefahr begründet, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden können, so ist eine Bekämpfung erforderlich (§§ 16, 17 Infektionsschutzgesetz). Bei einem Befall von Ratten und anderen Schädlingen ist immer von der Erforderlichkeit einer Bekämpfung auszugehen, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern. Die Bekämpfung der Ratten/Schädlinge ist grundsätzlich Aufgabe des Haus- bzw. Grundstückseigentümers. Gem. Tierschutzgesetz erfordert das Abtöten von Wirbeltieren (hierzu zählen auch Ratten) eine entsprechende Sachkunde. Daher ist es Ratsam eine Fachfirma mit den Rattenbekämpfungsmaßnahmen zu beauftragen. Die Fachfirmen findet man am schnellsten im Branchenverzeichnis unter dem Stichwort "Schädlingsbekämpfung" oder beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband e.V.. Sollten im Einzelfachhandel entsprechende Fertigpräparate zur Rattenbekämpfung erworben werden ist bei deren Auslegung sicherzustellen, dass keine Menschen insbesondere Kinder und Tiere an das Gift gelangen und gefährdet werden können. Wenn der Haus- bzw. Grundstückseigentümer nicht tätig wird, informieren Sie bitte zeitnah das Ordnungsamt.Das Ordnungsamt wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls den jeweiligen Haus- bzw. Grundstückseigentümer zur notwendigen Bekämpfungsmaßnahme veranlassen. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann das Ordnungsamt nur bei Schädlingsbefall auf Grundstücken und in Gebäuden im Stadtgebiet Rees tätig werden.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag08:00 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag14:00 - 16:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrTerminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-134

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweise: Sachkundig ist, wer sich regelmäßig fortbildet und
      • die Prüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Schädlingsbekämpfer/geprüfte Schädlingsbekämpferin" oder
      • die Prüfung zum Gehilfen oder Meister für Schädlingsbekämpfung nach nicht mehr geltendem Recht in den alten Bundesländern oder nach dem Recht der ehemaligen DDR abgelegt oder
      • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften nachweislich eine vergleichbare Sachkunde erworben hat.
      • Sachkundig ist auch, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde als den oben erwähnten Prüfungen gleichwertig anerkannt worden ist.

    Voraussetzungen

    Sachkundig ist, wer eine Prüfung abgelegt oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die von der zuständigen Behörde anerkannt worden ist.

    Die Schädlingsbekämpfung ist so durchzuführen, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung.

    Kosten

    Im Rahmen einer Ausbildung fallen für die Sachkundebescheinigung keine Kosten an. Wenn die Ausbildung auf privater Ebene erfolgt, hängen die Kosten vom Anbieter der Lehrgänge ab. In diesen sind die anfallenden Prüfungsgebühren meist enthalten.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Schädlingsbekämpferverband.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hygieneschädlinge, Schädlingsbekämpfung, Küchenschaben, Gesundheitsschädlinge, Schädlinge, Kakerlaken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de