Tierversuche Genehmigung

    Genehmigung von Tierversuchen beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich vor Versuchsbeginn eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen

    • zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
    • zu Versuchszwecken an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden,
    • zu Versuchszwecken am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können,
    • die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden oder

    durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken oder die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

    Adresse

    Postanschrift

    Leibnitzstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Fax: Nicht vorhanden

    Telefon Festnetz: 02361/3050

    E-Mail: FB80-Fachberufe@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen
    • Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) muss enthalten:
      • den Versuchszweck,
      • den zu erwartenden Nutzen,
      • die zu erwartenden Schmerzen, Leiden und/oder Schäden,
    • die Tierarten und Tierzahlen sowie die Erfüllung der Anforderungen gemäß des Tierschutzgesetzes (unerlässliches Maß, Alternativmethoden zum Tierversuch, Unerlässlichkeit der Belastung, sinnesphysiologische Entwicklungsstufe)
    • Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke
    • Liste der Literaturzitate (falls nicht im Text eingearbeitet)
    • ggf. Formblatt "Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien"
    • ggf. Formblatt "Wiederholte Verwendung von Primaten"
    • Belastungstabelle
    • Score Sheet
    • Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG
    • ggf. Personenbögen
    • Nachweise der Ausbildung sowie der Kenntnisse und Fähigkeiten und der tierexperimentellen Erfahrung der beteiligten Personen
    • ggf. Formblätter "Angaben zur Biometrischen Planung"
    • Statistisches Gutachten
    • Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten
    • ggf. wissenschaftliche Beurteilungen von unabhängigen Dritten
    • Sonstige:
      • bspw. Medikationsliste etc.

    Formulare

    • Antrag auf Genehmigung oder Anzeige von Tierversuchen,
    • Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien,
    • Belastungstabelle,
    • Personenbogen für eine Person, die an einem Tierversuchsvorhaben beteiligt werden soll,
    • Angaben zur biometrischen Planung,
    • Formular für die Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten.

    Voraussetzungen

    • Der Versuch ist unerlässlich und kann nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden. Er wurde auch bisher so nicht durchgeführt, ein Erkenntnisgewinn ist plausibel dargelegt.
    • personelle Voraussetzungen liegen vor: Wenn Sie Tierversuche leiten, planen und durchführen, müssen Sie Sachkunde nachweisen, insbesondere hinsichtlich der belastenden Eingriffe und Behandlungen, auf den Eingriff und die Tierart bezogen  
    • erforderliche Anlagen, Geräte und andere sachliche Mittel sind vorhanden  
    • für Tierversuche, die in Versuchstiereinrichtungen durchgeführt werden, ist eine Erlaubnis für die entsprechenden Tierarten nach dem Tierschutzgesetz erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG)

    § 31 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, werden diese auf formale Vollständigkeit geprüft. Ihnen wird eine formale Eingangsbestätigung übermittelt. Im Anschluss wird der Antrag der Kommission in der nächstmöglichen Sitzung zur Begutachtung vorgelegt. Die Stellungnahme der Kommission wird bei der Prüfung durch die zuständige Behörde entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus wird eine Stellungnahme des zuständigen Tierschutzbeauftragten eingeholt. Sollten Rückfragen bzw. Klärungsbedarf entstehen, werden Sie aufgefordert, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen, bevor eine abschließende Entscheidung getroffen wird.

    Fristen

    Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Die Frist bis zur Entscheidung über den Antrag zählt erst ab Vorliegen aller erforderlichen Angaben.

    Sie dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung mit dem Tierversuch beginnen.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Stelle hat Ihnen eine Entscheidung über den Antrag innerhalb von 40 Arbeitstagen ab dem Eingang eines den tierschutzrechtlichen Vorgaben entsprechenden Antrags mitzuteilen. Die Frist kann einmalig um bis zu 15 Arbeitstage verlängert werden. Die Klärung offener Fragestellungen führt außerdem zu einer Hemmung bzw. Aussetzung der Frist. Auch nach Ablauf der genannten Frist darf erst mit Vorliegen einer Genehmigung mit dem Versuchsvorhaben begonnen werden.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Dem vereinfachten Genehmigungsverfahren unterliegen Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
    • Der Anzeigepflicht unterliegen Versuchsvorhaben, in denen Zehnfußkrebse verwendet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Tierversuche Genehmigung, Tierversuche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English