Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Haltung gefährlicher Hunde, Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde ist nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu genehmigen bzw. anzuzeigen. Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet, darüber hinaus kann sogar die Haltung untersagt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-250

    E-Mail: buergerservice@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-352

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice

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    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Fax: buergerservice@stadt-schwerte.

    E-Mail: 0 23 04 / 104-250

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Hausanschrift

    Konrad-Zuse-Str. 10

    58239 Schwerte

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    Fax: ordnungsamt@stadt-schwerte.de

    E-Mail: 0 23 04 / 104-352

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    Technisch geändert am 19.12.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen: Antrag Führungszeugnis Nachweis über bestandene Sachkundeprüfung Haftpflichtversicherung Mikrochip-Kennzeichnung Für große Hunde: Antrag Sachkundenachweis Haftpflichtversicherung Mikrochip-Kennzeichnung

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz NRW Durchführungsverordnung zum LHundG NRW

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Schwerte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ordnungsbehördliche Erlaubnis: 70,00 Euro Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang: 25,00 Euro Anzeigepflicht für "Große Hunde" nach dem LHundG NRW: 25,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English