Hundehaltung Abmeldung
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    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.
    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

    Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service.

    Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel . Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

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    Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel . Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

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    Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel. Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden. Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service. Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel. Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Online-Dienste

    Hundean- oder abmeldung

    ID: L100002_123813493

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    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Hundean- oder abmeldung

    ID: L100002_140438529

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    Deutsch

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Hundean- oder abmeldung

    ID: L100002_140438533

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Hundean- oder abmeldung

    ID: L100002_162615142

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    Technisch erstellt am 02.12.2025

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

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    Technisch erstellt am 02.10.2024

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    Hundehaltung Abmeldung für Werl, Stadt

    ID: L100002_121596993

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    Technisch erstellt am 08.10.2024

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 8002099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 07.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Steuern und Abgaben

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    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

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    E-Mail: 02922 800-0

    Telefon mobil: 02922 8002099

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2024

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!
    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!
    PersonalausweisReisepassBei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!

    Formulare

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hundehaltung - Anmeldung/Abmeldung
    Hundehaltung - Anmeldung/Abmeldung Hundesteueranmeldung oder Hundesteuerabmeldung

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).
    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung

    82,00 Euro   pro Hund

    2 Hunde      je Hund 94,00 Euro

    3 und mehr  je Hund 106,00 Euro

    Befreiung:
    1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
    2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
    3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
     

    82,00 Euro   pro Hund

    2 Hunde      je Hund 94,00 Euro

    3 und mehr  je Hund 106,00 Euro

    Befreiung:
    1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
    2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
    3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
     

    Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle

    82,00 Euro pro Hund

    2 Hunde je Hund 94,00 Euro

    3 und mehr je Hund 106,00 Euro

    Befreiung:
    1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
    2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
    3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl

    82,00 Euro pro Hund 2 Hunde je Hund 94,00 Euro 3 und mehr je Hund 106,00 Euro Befreiung:1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Halten von Hunden, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, Tierhaltung, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Rassenhund/e, Hundesteuermarken, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024