Hundehaltung Abmeldung
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
Beschreibung
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.
Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn
- der Hund gestorben ist
- der Hund abgegeben worden ist
- der Hund abhandengekommen ist
- Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.
Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:
- Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
- Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
- Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.
Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service.
Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel . Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).
Hinweise für Werl: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
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Hundehaltung Abmeldung für Werl, Stadt
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Ansprechpartner
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: post@werl.de
Telefon mobil: 02922 8002099
E-Mail: 02922 800-0
erforderliche Unterlagen
- Vorhandene Erlaubnis
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
- Personalausweis
- Reisepass
- Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!
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Formulare
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Voraussetzungen
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
Fristen
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
Kosten
Hinweise für Werl: Hundehaltung Abmeldung
82,00 Euro pro Hund
2 Hunde je Hund 94,00 Euro
3 und mehr je Hund 106,00 Euro
Befreiung:
1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022
Stichwörter
Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden