Hundehaltung Abmeldung

    Hundehaltung Abmeldung

    Hunde, die nur mit einer Erlaubnis der Behörde gehalten werden dürfen, müssen bei der Behörde abgemeldet werden, wenn sie beispielsweise sterben oder abgegeben werden.

    Beschreibung

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

    Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

    • der Hund gestorben ist
    • der Hund abgegeben worden ist
    • der Hund abhandengekommen ist
    • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

    Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

    • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
    • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-WestfalenFür die Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. Sie sind auch verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wennder Hund gestorben istder Hund abgegeben worden istder Hund abhandengekommen istSie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch:08.00 Uhr bis 12.00 UhrDonnerstag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr14.00 Uhr bis 17.30 UhrFreitag:08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Vorhandene Erlaubnis

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-WestfalenVorhandene Erlaubnis

    Voraussetzungen

    Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-WestfalenFür die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) 

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-Westfalen§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-WestfalenBitte nehmen Sie Kontakt mit der Ordnungsbehörde Ihrer Kommune auf oder informieren Sie sich auf deren Internet-Seite über die Abmeldung Ihres Hundes und hierfür gegebenenfalls erforderlich Unterlagen.

    Fristen

    Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

    Kosten

    Keine

    Hinweise für Ladbergen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Land Nordrhein-WestfalenKeine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Stichwörter

    Tierhaltung, Hundesteuermarken, Hundeanmeldung, Listenhund/e, Kampfhund/e, gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Hundeabmeldung, Rassenhund/e, Halten von Hunden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English