Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Hundehaltung Prüfung Sachkunde des Besitzers

    Besitzen Sie einen großen Hund (Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht mindestens 20 kg), einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimter Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander, so müssen Sie beim zuständigen Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Halter von Hunden haben nach dem Landeshundegesetz NRW Folgendes beachten: 

    • Folgende Hunde sind als gefährliche Hunde eingestuft:
    • a) Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden
    • b) Hunde, die sich im Einzelfall durch Beißvorfälle oder andere Vorfälle als gefährlich erwiesen haben.
    • Die Haltung dieser Hunde ist erlaubnispflichtig.
    • Ebenfalls erlaubnispflichtig ist die Haltung von Hunden der Rassen Alano - American Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol - Mastino Napoletano - Fila Brasilero - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
    • Eine der Voraussetzung zur Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde ist der Nachweis der Sachkunde.
    • Für die sogenannten "großen" Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, gilt Folgendes:
    • Meldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde
    • Nachweis über das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Kennzeichnung mit einem Mikrochip
    • Nachweis über die Sachkunde
    • Grundsätzlich ist in allen Fällen das Veterinäramt für die Abnahme der Sachkundeprüfung zuständig.
    • Im Falle gefährlicher Hunde und Hunde bestimmter Rassen muss der Sachkundenachweis in der Regel bereits vor Beginn der Haltung erbracht werden.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Haltung eines Hundes sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet eine Haltungserlaubnis zu beantragen: Es handelt sich um einen großen Hund nach §11 LHundG NRW - Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sobald der Hund ausgewachsen ist Es handelt sich um einen Hund, bei dem eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt wurde (§3 LHundG NRW). Grundsätzlich wird bei den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (reinrassig oder in Kreuzung mit anderen Hunden) eine Gefährlichkeit vermutet. Zusätzlich kann bei Ihrem Hund im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt worden sein Ihr Hund gehört zu folgenden Rassen (§10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweilder und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden Hinweis: Hunde mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" sind nicht unbedingt als Kreuzung im Sinne des §10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Bei diesen ist eine Phänotyp-Bestimmung durch das Ordnungsamt erforderlich bzw. ggf. durch das Kreisveterinäramt, die zu einer Einzelfallentscheidung auf Basis Größe und Rasse führt. Sie finden unter Unterlagen die erforderlichen Nachweise. Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann Ihr Tier beschlagnahmt werden und Sie müssen mit Bußgeldern rechnen. Zu weiteren Leistungen wie Befreiung von Leinenzwang, Durchführung einer Verhaltensprüfung, Prüfung Ihrer Sachkunde zur Führung eines Hundes, Befreiung von den Verpflichtungen zur Hundehaltung und zur Anmeldung eines Kampfhundes wenden Sie sich bitte per email an das Ordnungsamt. Diese Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen folgende Nachweise erbringen: Sachkunde in der Führung des Hundes (Großer Hund, Gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), nachzuweisen über eine Sachkundebescheinigung oder über andere Nachweise (z.B. Tierärtzin oder Tierarzt) Fähigkeit, den Hund sicher an der Leine zu führen (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), bei großen Hunden Bestätigung Kenntnis der Leinenpflicht Sachkundebescheinigung vom Veterinäramt (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Volljährigkeit (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Zuverlässigkeitsnachweis nach §7 LHundG NRW (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), beim großen Hund kann dieser Nachweis in einigen Fällen gefordert werden Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäßt §5 Abs. 5 LHundGNRW (Großer Hunde gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW (Mikrochip) (Großer Hunde, gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Nachweis einer ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 4 (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Nachweis eines besonderen Interesse gemäß §4 Abs. 2 LHundG NRW (besonderes privates oder öffentliches Interesse) (gefährlicher Hund) Verständnis der Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung (körperliche Konstitution, Einhaltung der Regelung bei Weitergabe/Überlassung des Hundes, Mitführung von Erlaubnissen, Maulkorb-/Anleinzwang, Verbot des gleichzeitigen Führens gefährlicher Hunde, Einfuhr-/Verbringungsverbot) (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)

    Voraussetzungen

    • Die Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden setzt voraus, dass bestimmte Voraussetzungen, u.a. die Sachkunde nachgewiesen werden.
    • Bei der Sachkundeprüfung gegenüber dem Veterinäramt sind ausreichende theoretische Kenntnisse nachzuweisen über
    • 1. Sozial- und Ausdrucksverhalten des Hundes, rassespezifische Eigenschaften (insbesondere Abstammung, Körperbau, Körpersprache),
    • 2. Haltung, Ernährung, Biologie sowie allgemeine Pflege/Hygiene von Hunden,
    • 3. Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden,
    • 4. Lernverhalten und Ausbildung des Hundes sowie
    • 5. Rechtsvorschriften über den Umgang mit Hunden.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Siehe Punkt: erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4 Abs. 1, 6 Abs. 2, 10 Abs. 1  sowie § 11 Abs. 1 und 2 Landeshundegesetz NRW

    § 1 Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW


     

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ist - im Fall eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse bereits vor Beginn der Haltung - beim örtlich zuständigen Veterinäramt zu beantragen. Dieses teilt der antragstellenden Person den Termin für die Sachkundeprüfung unter Benennung des Prüfungsortes mit. Die erforderliche Sachkunde ist im Rahmen eines Fachgesprächs unter Beteiligung der beamteten Tierärztin oder des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls sachverständiger Dritter oder in einem vergleichbaren schriftlichen Verfahren  (Sachkundeprüfung) zu ermitteln.

    Ergibt die Sachkundeprüfung, dass die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt, erhält sie vom Veterinäramt eine Sachkundebescheinigung. Ergibt die Prüfug, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, kann die Sachkundeprüfung einmal wiederholt werden. Der Zeitraum bis zur Wiederholungsprüfung soll zwei Monate nicht überschreiten. Ergibt auch die Wiederholungsprüfung, dass die Person die erforderliche Sachkunde nicht besitzt, teilt das Veterinäramt dies der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mit.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte füllen Sie die entsprechenden Dokumente aus und übersenden diese an die angegebene Stelle. Ihr Anliegen wird dann an das Ordnungsamt bzw. Steueramt zur Bearbeitung weitergeleitet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer durch das Ordnungsamt ist in der Regel bei 2-4 Wochen.

    Kosten

    EUR 40 (Befreiungen Nein; Ermäßigungen EUR 20 in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Obligatorisch ist die Sachkundeprüfung beim Veterinäramt nur als Voraussetzung für die Haltung gefährlicher Hunde. Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen kann der Nachweis auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erbracht werden (§ 10 Abs. 3 LHundG NRW, § 1 Abs. 4 DVO LHundG NRW)

    Für die Haltung großer Hunde kann der Nachweis außer durch Sachverständige auch von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden (§ 11 Abs. 3 LHundG NRW)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gefährliche Hunde, Sachkundeprüfung Hundehalter, Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen, Sachkundeprüfung Hundebesitzer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de