Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Hundehaltung Prüfung Verhaltensprüfung

    Möchten Sie, dass Ihr gefährlicher Hund oder Hund einer bestimmten Rasse keine Leine benötigt oder keinen Maulkorb tragen muss, so müssen Sie mit Ihrem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie beim Ordnungsamt eine Befreiung von der gesetzlichen Leinen- und Maulkorbpflicht nach dem Landeshundegesetz beantragen, müssen Sie mit Ihrem Hund eine Verhaltensprüfung ablegen.

    Dies soll mögliche Gefahren durch Hunde und den unsachgemäßen Umgang des Menschen mit Hunden in Nordrhein-Westfalen abwehren und ihnen vorsorgend entgegenwirken.

    Für Hunde einer als gefährlich eingestuften Rasse müssen Sie mit Ihrem Hund die Verhaltensprüfung beim zuständigen Veterinäramt Ihres Kreises ablegen. Bei Hunden bestimmter Rassen kann die Verhaltensprüfung  auch bei anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle erfolgen.

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen. Für die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer ganz bestimmten Rasse gelten besondere Bestimmungen.Das Landeshundegesetz unterteilt Hunde in drei verschiedene Kategorien: Gefährliche Hunde ( § 3 LHundG NRW) Hunde bestimmter Rassen ( § 10 LHundG NRW) Große Hunde ( § 11 LHundG NRW) mit einem Gewicht von über 20 kg und / oder einer Schulterhöhe von 40 cm und mehrMaßgeblich für die Einstufung als großer Hund sind dabei Gewicht und Schulterhöhe in ausgewachsenem Zustand des Tieres. Die Haltung eines solchen Hundes ist anzuzeigen. Die Verpflichtung zur Anzeige besteht bereits im Welpenalter, wenn aufgrund der Rasse feststellbar ist, dass der Hund im ausgewachsenen Zustand die Größe und/oder das Gewicht überschreiten wird. Große Hunde sind außerhalb eines eingezäunten Grundstücks innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.Zu den gefährlichen Hunden zählen folgende Rassen: Pitbull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier Kreuzungen der o.g. Rassen sowie mit anderen Hunden Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören: Alano American Bulldog Bullmastiff Mastiff Mastino Espanol Mastino Napoletano Fila Brasileiro Dogo Argentino Rottweiler Olde English Bulldog Tosa Inu Kreuzungen der o.g. Rassen sowie mit anderen Hunden Wer einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen hält oder halten möchte, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang. Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weiterhin können Sie beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Beschreibung

    Ordnungsbehörde, Feuerschutz, Umweltschutz, Verkehrsangelegenheiten, Gaststätten, Gewerbewesen, Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis, Haltungserlaubnis, Sachkundebescheinigung

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Anzeige eines großen Hundes werden folgende Unterlagen benötigt: Sachkundenachweis durch einen Tierarzt, durch einen anerkannten Sachverständigen oder durch Vorlage eines Jagdscheins zum Nachweis der Zuverlässigkeit kann ein Führungszeugnis verlangt werden Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt). Um eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt sein: Formloser Antrag Vollendung des 18. Lebensjahres (Nachweis durch Personalausweis, Reisepass oder Führungszeugnis) die Fähigkeit, den Hund jederzeit sicher an der Leine zu führen und zu haltenFührungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") zum Nachweis der ZuverlässigkeitSachkundebescheinigung durch den amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden). Dabei muss die Hunderasse ersichtlich sein.Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Impfausweis) Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung zu gewährleisten (z.B. Grundstücksskizze, Lageplan, Fotos)Für die Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Wesenstest / Verhaltensprüfung

    Formulare

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anmeldung eines großen Hundes nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)Maulkorb- und / oder Leinenbefreiung gemäß Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)Anmeldung der HundesteuerAbmeldung der Hundesteuer

    Voraussetzungen

    Als Voraussetzung für die Befreiung müssen Sie als Halterin oder Halter des Hundes nachweisen, dass eine vom Hund ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

    Dieser Nachweis wird durch die Verhaltensprüfung erbracht.

    Zu diesem Test müssen Sie, als Halterin oder Halter, persönlich mit dem Hund erscheinen. Die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich. Es können allerdings weitere Personen in die Prüfung einbezogen werden, die den Hund regelmäßig ausführen, ohne selbst Halter zu sein.

    Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. 

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3 Abs. 2 und 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 10 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW

    § 3 Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz NRW

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz NRWOrdnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kierspe

    Verfahrensablauf

    Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.

    Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen. Er darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.

    Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des Weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.

    Die Verhaltensprüfung soll folgende Inhalte umfassen:

    • Überprüfung des Gehorsams des Hundes
    • Verhalten bei Kontakt mit Personen in Bewegung (Joggerinnen, Jogger, Skaterinnen, Skater, Radlerinnen, Radler), die auch in engen räumlichen Kontakt zum Hund treten
    • Verhalten bei Konfrontation mit unerwarteten Begebenheiten, zum Beispiel Aufspannen eines Schirmes; Fallenlassen eines Schlüsselbundes; Kontakt mit nicht normal reagierenden Personen
    • Verhalten des Hundes bei Konfrontation mit Geräuschen, zum Beispiel Fahrradklingel, Geschrei, Trillerpfeife
    • Verhalten im Straßenverkehr oder in einer vergleichbaren Situation
    • Verhalten beim Kontakt mit anderen, auch gleichgeschlechtlichen Hunden
    • Verhalten des angebundenen Hundes ohne die Halterin oder den Halter in normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden

    Nähere Informationen zum Ablauf können Sie in der folgende Pdf-Datei nachlesen:

     Verhaltenprüfung PDF, 12 kb

    Fristen

    Keine Frist vorgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Zwischen Antrag und Durchführung der Prüfung können einige Wochen vergehen.

    Kosten

    Gebühr: EUR 50 bis EUR 250

    Hinweise für Kierspe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse - 70,00 € bis 100,00 € Anzeige eines großen Hundes - 25,00 € Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht - 25,00 € die Kosten für die Verhaltensprüfung und den Sachkundenachweis erfahren Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige örtliche Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt. Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. 

    In jedem Fall gilt die Befreiung von der Anleinpflicht nur für die Bereiche außerhalb geschlossener Ortschaften, wo auch große Hunde frei laufen dürfen. Innerhalb des Bebauungszusammenhangs, wo auch große Hunde gemäß § 11 Abs. 6 LHundG NRW immer anzuleinen sind, besteht die Anleinpflicht auch für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen mit Befreiung. Die Befreiung hat auch dort ihre Grenze, wo nach § 2 Absatz 2 LHundG NRW oder aufgrund kommunaler Verordnungs- oder Satzungsregelungen Anleinpflichten für alle Hunde gelten.  

    Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/ Maulkorb zu führen, werden diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befreiung benannt. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2024

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Wesenstest, Wesenstest Hunde, Befreiung Maulkorbpflicht, Verhaltensprüfung Hunde, Widerlegung eines Kampfhundeverdachtes, Befreiung Leinenpflicht, Kampfhund, Maulkorbbefreiung, Kampfhundeeigenschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de