Hundehaltung Meldung

    Hundehaltung Meldung

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
    • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
    • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
    • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
    • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
    • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

    Hinweise für Welver: Hundehaltung Meldung

    Jeder Hundehalter ist -zusätzlich zur steuerlichen Anmeldung- verpflichtet, seinen Hund der Ordnungsbehörde zu melden. Diese Meldepflicht bezieht sich auf alle Hunderassen. Für die nachfolgend aufgeführten Rassen ist zudem eine ordnungsbeördliche Erlaubnis gem. § 4 LHundG einzuholen: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu Für die "Erlaubnispflichtigen" Hunde gilt grundsätzlich Maulkorb- und Leinenzwang. Eine Befreiung ist unter Umständen möglich. WICHTIG! Um Ihnen die Anmeldungen zu erleichtern, nimmt der Bürgerservice der Gemeinde Welver beide Meldungen (Meldung zur Hundesteuer+Meldung Ordnungsbehörde) zentral an. Die Hundesteuermarke erhalten Sie ebenfalls von dort. Der Steuerbescheid wird Ihnen per Post übermittelt. Anleingebot für HundeGemäß § 9 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver ist beim Ausführen von Hunden darauf zu achten, dass die Anleinpflicht erst außerhalb bebauter Ortslagen endet. Sobald sich jedoch Personen, Fahrradfahrer oder KFZ nähern, ist der Hund sofort anzuleinen. Im Wald dürfen Hunde nur auf den Wegen unangeleint ausgeführt werden. In Naturschutzgebieten gilt die Anleinpflicht auf allen Wegen. Verstöße gegen die Anleinpflicht können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verunreinigungen durch Hundekot Gemäß § 9 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Welver hat jeder Tierführer, dessen Tier auf Verkehrsflächen und in Anlagen Verunreinigungen verursacht dafür zu sorgen, dass diese Verunreinigungen unverzüglich, schadlos und umweltfreundlich entsorgt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    05 Sicherheit / Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 4

    59514 Welver

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 84 / 51 - 0

    Fax: 0 23 84 / 51 - 230

    E-Mail: rathaus@welver.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Hinweise für Welver: Hundehaltung Meldung

    Einen formellen Vordruck erhalten Sie im Bürgerservice der Gemeinde Welver. Von dort erhalten Sie ebenfalls Informationen, welche zusätzlichen Unterlagen für die "Erlaubnispflichtigen" Hunde benötigt werden.

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Hinweise für Welver: Hundehaltung Meldung

    Landeshundegesetz NRW (LHundG)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Hinweise für Welver: Hundehaltung Meldung

    Erlaubnis zur Haltung der Hunde nach §3+§10 Landeshundegesetz = 60,00 €In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim = 30,00 € Gebühr, soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits erteilt war = 20,00 € Steuersätze siehe unter "Hundesteuer"

    Weitere Informationen

    Hinweise für Welver: Hundehaltung Meldung

    Anzeige der Haltung eines großen HundesHundesteuer Anmeldung und/oder Abmeldung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldung Hunde bestimmter Rassen, Hochzeit, Meldung großer Hunde, Meldung gefährlicher Hunde, Scheidung, Hunde bestimmter Rassen, Große Hunde, Namensänderung des Hundehalters, Meldepflicht für Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de