Hundehaltung Meldung

    Hundehaltung Meldung

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
    • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
    • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
    • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
    • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
    • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Haltung eines Hundes sind Sie in folgenden Fällen verpflichtet eine Haltungserlaubnis zu beantragen: Es handelt sich um einen großen Hund nach §11 LHundG NRW - Widerristhöhe mindestens 40 cm oder Gewicht von mindestens 20 Kilogramm sobald der Hund ausgewachsen ist Es handelt sich um einen Hund, bei dem eine Gefährlichkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt wurde (§3 LHundG NRW). Grundsätzlich wird bei den Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier (reinrassig oder in Kreuzung mit anderen Hunden) eine Gefährlichkeit vermutet. Zusätzlich kann bei Ihrem Hund im Einzelfall eine Gefährlichkeit festgestellt worden sein Ihr Hund gehört zu folgenden Rassen (§10 LHundG NRW): Alano, American Bulldog, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweilder und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden Hinweis: Hunde mit der Bezeichnung "Old English Bulldog" sind nicht unbedingt als Kreuzung im Sinne des §10 Absatz 1 LHundG NRW anzusehen. Bei diesen ist eine Phänotyp-Bestimmung durch das Ordnungsamt erforderlich bzw. ggf. durch das Kreisveterinäramt, die zu einer Einzelfallentscheidung auf Basis Größe und Rasse führt. Sie finden unter Unterlagen die erforderlichen Nachweise. Wenn die Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, kann Ihr Tier beschlagnahmt werden und Sie müssen mit Bußgeldern rechnen. Zu weiteren Leistungen wie Befreiung von Leinenzwang, Durchführung einer Verhaltensprüfung, Prüfung Ihrer Sachkunde zur Führung eines Hundes, Befreiung von den Verpflichtungen zur Hundehaltung und zur Anmeldung eines Kampfhundes wenden Sie sich bitte per email an das Ordnungsamt. Diese Sonderfälle müssen individuell geprüft werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steueramt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ordnungsamt

    Beschreibung

    Für die Übersendung von Anträgen und Rückfragen nutzen Sie bitte die unten angegebene Mailadresse.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen folgende Nachweise erbringen: Sachkunde in der Führung des Hundes (Großer Hund, Gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), nachzuweisen über eine Sachkundebescheinigung oder über andere Nachweise (z.B. Tierärtzin oder Tierarzt) Fähigkeit, den Hund sicher an der Leine zu führen (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), bei großen Hunden Bestätigung Kenntnis der Leinenpflicht Sachkundebescheinigung vom Veterinäramt (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Volljährigkeit (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Zuverlässigkeitsnachweis nach §7 LHundG NRW (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen), beim großen Hund kann dieser Nachweis in einigen Fällen gefordert werden Hundehalter-Haftpflichtversicherung gemäßt §5 Abs. 5 LHundGNRW (Großer Hunde gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Kennzeichnung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 6 LHundG NRW (Mikrochip) (Großer Hunde, gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Nachweis einer ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung des Hundes gemäß §4 Abs. 1 Nrn. 4 (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen) Nachweis eines besonderen Interesse gemäß §4 Abs. 2 LHundG NRW (besonderes privates oder öffentliches Interesse) (gefährlicher Hund) Verständnis der Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung (körperliche Konstitution, Einhaltung der Regelung bei Weitergabe/Überlassung des Hundes, Mitführung von Erlaubnissen, Maulkorb-/Anleinzwang, Verbot des gleichzeitigen Führens gefährlicher Hunde, Einfuhr-/Verbringungsverbot) (gefährlicher Hund, Hund bestimmter Rassen)

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Siehe Punkt: erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte füllen Sie die entsprechenden Dokumente aus und übersenden diese an die angegebene Stelle. Ihr Anliegen wird dann an das Ordnungsamt bzw. Steueramt zur Bearbeitung weitergeleitet.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Hinweise für Bad Honnef: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer durch das Ordnungsamt ist in der Regel bei 2-4 Wochen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldung Hunde bestimmter Rassen, Hochzeit, Meldung großer Hunde, Meldung gefährlicher Hunde, Scheidung, Hunde bestimmter Rassen, Große Hunde, Namensänderung des Hundehalters, Meldepflicht für Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de