Hundehaltung Meldung
    99110009014000

    Hundehaltung Meldung

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle Hunde: Anmelden wegen Steuerpflicht
    Alle Hunde müssen wegen der Steuerpflicht angemeldet werden. Weitere Infos und zuständige Einrichtungen.

    Zusätzlich: Große Hunde melden (§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz)
    Große Hunde müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Große Hunde (40/20) sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)

    • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder
    • Hunde, die schwerer als 20 kg sind

    Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann

    Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes

    • Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe unten) unter Vorlage folgender Unterlagen:
      • Sachkundenachweis durch
        • Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt
        • Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
        • Vorlage des Jagdscheins
        • Nachweis (Kaufvertrag oder tierärztliche Bescheinigung), dass mindestens seit dem 1.1.2000 durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist
      • Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden
      • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt
      • Impfpass des Hundes mit Angabe von Rasse, Name, Geburtsdatum, Fellfarbe, Größe, Gewicht und Beginn der Hundehaltung


    Zuständige Einrichtung für Große Hunde
    Aachen-Mitte
    Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich

    Zusätzlich: Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) melden
    Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim FB 22, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)

    • Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und
    • alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix).

    Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine.

    1. Haltungserlaubnis beantragen
    Vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw. eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Personalausweis
    • Führungszeugnis

    2. Sachkundeprüfung
    Ist die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss beim Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unterlagen zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden bei der ersten Vorsprache ausgehändigt.

    3. Mikrochip-Kennzeichnung, Versicherungsnachweis, Prüfung vor Ort
    Nach erfolgreicher Sachkundeprüfung, muss Folgendes vorgelegt werden:

    • Nachweis über die Mikrochip-Kennzeichnung
    • Versicherungsnachweis

    Dann prüft das Ordnungsamt vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird.

    Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden.


    Zuständige Einrichtung für gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen
    Aachen-Mitte
    Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich

    Fragen zur Einschätzung von diesen Hunden beantwortet auch das Veterinäramt.

    Anleinpflichten

    Für alle gilt:

    • Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG)
    • Hunde sind anzuleinen
      • in Fußgängerzonen und vergleichbaren Bereichen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG)
      • in Park-, Garten- und Grünanlagen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG und § 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)
      • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten u.ä. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG)
      • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG)
    • Auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist nur Blinden das Mitführen von Blindenhunden gestattet (§ 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)

    Zusätzliche Anleinpflicht für "Große Hunde"
    Große Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

    Bürgerbeschwerden wegen Hunden, die nicht angeleint sind, oder Beißvorfällen
    Bitte schriftliche Beschwerde an das Ordnungsamt.

    • Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls
    • Was ist wann und wo passiert?
    • Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung?
    • Name und Anschrift des Beschuldigten
    • Name und Anschrift der Zeugen

    Zuständige Einrichtung siehe oben

    Kosten

    Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung 25,00 EUR
    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung 25,00 EUR
    Erlaubniserteilung zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ 100,00 EUR
    Erlaubniserteilung bei Übernahme eines „gefährlichen Hundes“ aus dem Tierheim 45,00 EUR

    Anmeldung von Hunden:Die Anmeldung eines Hundes ist zwingend innerhalb von zwei Wochen nach der Anschaffung des Hundes bzw. nach Zuzug eines*r Hundehalters*in ins Aachener Stadtgebiet vorzunehmen. Die Hundesteuerpflicht beginnt: mit dem 1. des folgenden Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist bei der Haltung auf Probe oder zum Anlernen, zur Pflege oder Verwahrung spätestens, wenn der Zeitraum von 2 Monaten überschritten wird bei Hunden, die dem*der Halter*in durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Die Hundesteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht. Hundesteuersätze der Stadt Aachen pro Jahr für einen Hund: 120,00 € für zwei Hunde, je Hund: 144,00 € für drei und mehr Hunde, je Hund: 156,00 € für einen gefährlichen Hund bzw. einen Hund bestimmter Rasse: 720,00 € für zwei gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen, je Hund: 960,00 € für drei und oder mehr gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen, je Hund: 1.152,00 € Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen Zu den "gefährlichen Hunden" gehören entsprechend § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Zu den "Hunden bestimmter Rasse" gehören entsprechend § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Wie oben bereits aufgelistet ist für diese Hunde eine erhöhte Steuer zu entrichten.Sowohl "gefährliche Hunde" als auch "Hunde bestimmter Rassen", für die eine Ausnahme nach § 5 Abs. 3 des Landeshundegesetzes erteilt wurde (=Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang), gelten während der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung als nicht gefährliche Hunde und werden steuermäßig wie normale Hunde veranlagt.Eine Reduzierung der Steuer erfolgt nur auf Antrag, der beim Fachbereich Steuern und Kasse zu stellen ist.Fragen zur Meldung und Haltung von "gefährlichen Hunden", "Hunden bestimmter Rasse" und "großen Hunden" (=Widerristhöhe ab 40 cm oder schwerer als 20 kg) können durch das Ordnungsamt beantwortet werden.Weitere Informationen hierzu finden Sie durch Anklicken des folgenden Links:Meldung von Hunden beim Ordnungsamt Steuerbefreiung (gemäß § 3a der Hundesteuersatzung)Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "BL", "aG" oder "H" besitzen; Hunde, die speziell dazu ausgebildet wurden, einen erkrankten Menschen zu unterstützen (Anerkennung als Assistenzhund im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG)) und auch für diese Aufgabe eingesetzt werden. Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Aachen aufgenommen werden. In diesen Fällen wird auf Antrag für die ersten 24 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt Steuerbefreiung gewährt. (Dies gilt nicht für Hunde nach §§ 3 und 10 Absatz 1 LHundG.) Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten und/oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen. Der regelmäßige Einsatz im Rettungshundewesen ist von der betreibenden Organisation mindestens einmal im Kalenderjahr sowie auf Anforderung des Fachbereichs Steuern und Kasse der Stadt Aachen schriftlich nachzuweisen. Steuerermäßigung (gemäß § 4 der Hundesteuersatzung)Steuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für: Hunde, die von Inhabern*innen des Aachen-Passes gehalten werden. In diesem Fall ist die Steuer auf Antrag auf 1/3 des Steuersatzes nach § 2 a) zu ermäßigen. Die Ermäßigung entfällt, wenn mehr als ein Hund gehalten wird. Der Nachweis ist durch Vorlage des Aachen-Passes zu erbringen (dies gilt nicht für Hunde nach §§ 3 und 10 Absatz 1 LHundG - gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen-). Hunde nach § 2 Abs. 3 und 4, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Aachen aufgenommen werden. In diesen Fällrn wird die Steuer auf Antrag für die ersten 24 Monate nach der Aufnahme in den Haushalt auf ein Drittel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 Ziffer 1 ermäßigt.(unter der Voraussetzung, dass für den Hund eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 Landeshundegesetz und für den Hundehalter eine Sachkundebescheinigung nach § 6 Landeshundegesetz vorliegt) Hunde nach § 2 Abs. 3 und 4, die zum Zeitpunkt der Übernahme aus dem Tierheim Aachen mindestens 8 Jahre alt sind. In diesen Fällrn wird die Steuerermäßigung auf ein Drittel des Steuersatzes bis zum Lebensende des Hundes gewährt.(unter der Voraussetzung, dass für den Hund eine Befreiung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 Landeshundegesetz und für den Hundehalter eine Sachkundebescheinigung nach § 6 Landeshundegesetz vorliegt) Die Ermäßigung wird frühstens ab dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats gewährt. Bei der Antragstellung auf Befreiung oder Ermäßigung sind (je nach Antrag) vorzulegen: Kopie des Aachen-Passes Kopie des Schwerbehindertenausweises Kopie der Anerkennung als Assistenzhund sowie des dazugehörigen Lichtbildausweises für den Menschen mit Behinderung Kopie des Tierabgabevertrages des Aachener Tierheim Kopie des Prüfungszeugnisses und schriftliche Bestätigung des Einsatzes als Rettungshund durch die Hilfsorganisation

    Online-Dienst

    Landeshundegesetz (Meldung von Hunden beim Ordnungsamt)

    ID: L100002_124766960

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    Technisch erstellt am 22.10.2024

    Technisch geändert am 22.10.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

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    Technisch erstellt am 22.10.2024

    Technisch geändert am 07.07.2025

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    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

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    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52058 Aachen

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    Technisch erstellt am 31.05.2025

    Technisch geändert am 07.07.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52058 Aachen

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Fax: 0241 432-8399

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    Technisch erstellt am 31.05.2025

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    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52058 Aachen

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    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52058 Aachen

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    Technisch erstellt am 31.05.2025

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    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52058 Aachen

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    Technisch erstellt am 31.05.2025

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

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    Kontakt

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    Technisch erstellt am 04.12.2025

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Bezirksamt Eilendorf

    Beschreibung

    Das Bezirksamt Eilendorf der Stadt Aachen bietet Ihnen ein umfassendes Angebot an Dienstleistungen.

    Ihre Terminbuchung
    Melde- und Passangelegenheiten, Bewohnerparken, Führungszeugnisse u.v.m.

    Bitte nehmen Sie Ihren Termin pünktlich wahr und planen Sie Ihre Anreise großzügig. Bei Verspätungen von mehr als fünf Minuten ist eine Bedienung des Termins nicht mehr möglich.
    Bitte kommen Sie nur vorbei, wenn Sie gesund sind.
    Sagen Sie Ihren Termin ab, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können.

    Online
    Es werden täglich, je nach Verfügbarkeit, noch zusätzliche tagesaktuelle Termine für den Bürger*innenservice online freigeschaltet, sodass kurzfristige Anliegen innerhalb weniger Tage bedient werden können.

    Ihr Termin im Bezirksamt Eilendorf Telefonisch Termin-Hotline +49 241 432-1234 Servicecenter Call Aachen +49 241 432-0 PointID-Terminal für Passbilder In allen Bezirksämtern, im Bürger*innenservice Bahnhofplatz und Katschhof stehen PointID-Terminals, mit denen ein biometrisches Foto, Unterschrift und Fingerabdrücke für Personalausweis und Reisepass schnell und digital erstellt werden können. Wichtiger Hinweis: Bitte planen Sie weitere 15 Minuten vor Ihrem Termin ein, um das biometrische Foto zu erstellen. Vielen Dank! Unser Serviceversprechen
    Wir möchten Ihnen einen kundenfreundlichen Service bieten. Sollten Sie Anregungen oder Beschwerden haben, können Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten Tel.: +49 241 432-8209 oder per Mail an bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de.

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    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52058 Aachen

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    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2025

    Technisch geändert am 17.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 27.10.2025

    Stichwörter

    Hochzeit, Namensänderung des Hundehalters, Scheidung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024