Hundehaltung Meldung

    Hundehaltung Meldung

    Halten Sie einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse oder einen Hund, der als gefährlich eingestuft ist, so sind Sie verpflichtet, diesen bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) zu melden. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    • Jede Hundehaltung mit Ausnahme der Haltung von Kleinhunden ist grundsätzlich beim zuständigen Ordnungsamt des Wohnortes anzuzeigen.
    • Für große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (gemessen am Halsansatz) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, besteht eine gesetzliche Meldepflicht
    • Haben Sie einen Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier oder Bullterrier, deren Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Hunden?
    • Gehört Ihr Hund zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden?
    • Haben Sie einen Hund, der im Einzelfall als gefährlich eingestuft worden ist?
    • Mit der Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen sind Sie an bestimmte Pflichten gebunden, insbesondere eine Melde- und Erlaubnispflicht. Zu diesen Pflichten gehört, dass Sie vor Beginn der Haltung den Hund beim Ordnungsamt anzeigen sowie einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis stellen müssen. Zudem müssen Sie jeden Wechsel ihrer Anschrift dem Ordnungsamt mitteilen. Sollten Sie umziehen, so denken Sie bitte daran, die neue Anschrift auch dem Ordnungsamt bekannt zu geben. Falls Sie in einen anderen Ort ziehen, ist die Haltung auch dem Ordnungsamt am neuen Ort zu melden. Sie müssen darüber hinaus das Ordnungsamt auch informieren über den Tod Ihres Hundes oder falls Sie diesen verkaufen bzw. weggeben.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Rees steuerlich und ordnungsrechtlich anzumelden.Die An- und Abmeldung kann bequem online unter dem Formular "Hundeanmeldung / Hundeabmeldung" erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Rees Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Kontakt

    Fax:

    Telefon Festnetz: 02851 51136

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-rees.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag08:00 - 12:00 UhrDienstag und Donnerstag14:00 - 16:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrTerminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: ordnungsamt@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-134

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 20-1 - Buchhaltung und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    46459 Rees

    Öffnungszeiten

    montags bis freitags: 8 bis 12 Uhr montags bis donnerstags 14 bis 16 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: steuerteam@stadt-rees.de

    E-Mail: +49 2851 51-315

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erlaubnisantrag (für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen), Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis, Führungszeugnis

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt ReesJe nach Hunderasse müssen verschiedene Unterlagen beigebracht werden.Bei kleinen Hunden (Hunde die unter 20kg wiegen und eine Widerristhöhe von 40cm nicht erreichen) werden nicht zwingend ein Versicherungsnachweis und eine Chipnummer benötigt.Bei großen Hunden (schwerer als 20kg und größer als 40cm) werden der Nachweis einer Versicherung, eine Chipnummer und ein Sachkundenachweis verlangt.Bei Hunden bestimmter Rassen oder gefährlichen Hunden nach dem LHundG müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Volljährigkeit des Halters Nachweis der Sachkunde (einzuholen beim Tierarzt) Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) der Halter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen Ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung Kennzeichnung durch Mikrochip

    Formulare

    Viele örtliche Ordnungsbehörden halten schriftlich oder elektronisch ausfüllbare Formulare bereit.

    Hinweise für Rees: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzungen

    • Für die Haltung eines großen Hundes müssen Sie mit der Meldung Ihre Sachkunde nachweisen sowie eine Haftpflichtversicherung und eine Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip (Mikrochip-Nr. angeben).
    • Zur Haltung eines Hundes einer bestimmten Rasse müssen Sie darüber hinaus ein Führungszeugnis der Belegart OE oder OB (§ 30 Abs. 5 Bundezentralregistergesetz) vorlegen sowie der Nachweis der ausbruchsicheren Unterbringung des Hundes.
    • Zur Haltung eines gefährlichen Hundes ist darüber hinaus ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachzuweisen. Letzteres ist in der Regel bei Übernahme des Hundes aus dem Tierheim gegeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3, 4, 8, 10 und 11 des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW)

    § 1 DVO LHundG NRW

    Hinweise für Rees: Hundehaltung Meldung

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse ist bereits vor Beginn der Haltung einzureichen. Der Hund darf grundsätzlich erst in den Besitz der Haltungsperson übergehen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist.

    Die Meldung eines großen Hundes soll unverzüglich nach Haltungsbeginn erfolgen. Wenn Dokumente nicht oder nicht vollständig vorliegen, sind diese nachzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzlichen Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Da die zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten und Gemeinden unterschiedlich organisiert und ausgestattet sind, kommt es zu unterschiedlichen Bearbeitungsdauern. In der Regel sollte die Bearbeitungszeit jedoch nicht mehr als wenige Wochen betragen.

    Kosten

    Für die Meldung von großen Hunden fallen Verwaltungsgebühren von EUR 25 an. Für Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen wird eine Verwaltungsgebühr zwischen EUR 30 bis 100 erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 08.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Meldung Hunde bestimmter Rassen, Hochzeit, Meldung großer Hunde, Meldung gefährlicher Hunde, Scheidung, Hunde bestimmter Rassen, Große Hunde, Namensänderung des Hundehalters, Meldepflicht für Hunde, Gefährliche Hunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de