Haustierhaltung Mitteilung Abgabe eines giftigen Tieres

    Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung Mitteilung Abgabe eines giftigen Tieres

    Wenn Sie ein von Ihnen gehaltenes giftiges Tier im Sinne des Gifttiergesetzes NRW verkaufen oder abgeben, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen

    Das vom nordrhein-westfälischen Landtag im Juni 2020 beschlossene Gifttiergesetz (GiftTierG NRW) ist am 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

    Ziel des Gesetzes ist eine Regulierung der privaten Haltung von sehr giftigen Tieren, welche aufgrund ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

    Dazu gehören alle Giftschlangenarten im engeren Sinne, bestimmte Skorpion- und Webspinnenarten sowie deren Unterarten und Kreuzungen. Eine Auflistung der betroffenen Gifttierarten ist im geltenden Gifttiergesetz NRW nachzulesen.

    Die Abgabe von Tieren der in § 2 Abs. 1 GiftTierG NRW genannten Arten an eine gesetzlich aufgeführte Stelle wie etwa Zoos oder spezielle Haltungseinrichtungen oder Personen, die nicht in Nordrhein-Westfalen ansässig sind müssen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Onlinemeldung; Post; Mail, Formular.

    Zusätzlich ist ein Nachweis der Abgabe durch eine Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

    Voraussetzungen

    Bestandshaltung (aufgrund § 4 Absatz 1 Gifttiergesetz beim Landesamt angezeigte Gifttierhaltung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor sehr giftigen Tieren 

    Gifttiergesetz

    GiftTierG NRW
     

    Verfahrensablauf

    Mitteilung von Änderungen in einer bestehenden Gifttierhaltung nach dem GiftTierG NRW:

    Einreichen eines Formulars oder Schreibens per Post, Mail, online mit den notwendigen Informationen (Tier, Gattung, Geschlecht):

    Tier, Änderung (Verkauf, Abgabe)

    Ein Nachweis der Abgabe durch Unterschrift der übernehmenden Person oder Stelle ist erforderlich.

    Fristen

    Zwei Wochen nach Abgabe bzw. Verkauf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit erfolgt zeitnah und in der Regel binnen 2 Wochen.

    Kosten

    Keine

    Weitere Informationen

    Bezeichnung: Gifttiergesetz in Nordrhein-Westfalen URL: https://www.gifttiergesetz.de optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite: Bezeichnung: Änderungsanzeigen Bestandshaltung Gifttiere URL: https://www.gifttiergesetz.de/antraege.php optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 01.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Gifttiergesetz NRW, Giftspinnen, Skorpione, Giftschlangen, Abgabe eines giftigen Tieres, Änderungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de