Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Fristen
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Kosten
- Gebührenordnung für Maßnahmen im StraßenverkehrDie Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022
Stichwörter
Internationaler Führerschein, Führerschein, Übersetzung, Wiener Abkommen, Ausland, Pariser Abkommen, internationaler Führerschein, International, Fahrerlaubnis, international