Fahrerkarte Erneuerung

    Fahrerkarte erneuern

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und die Gültigkeit Ihrer Fahrerkarte läuft bald ab? Dann können Sie diese erneuern lassen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. 

    Die Fahrerkarte ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig. Sie können die Fahrerkarte auf Antrag erneuern lassen. Das müssen Sie bis spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf tun. Ist Ihre Fahrerkarte bereits abgelaufen, müssen Sie erneut eine Erstbestellung durchführen.

    Ihre erneuerte Fahrerkarte ist unmittelbar nach dem Ablaufdatum der alten Karte gültig. Die abgelaufene Fahrerkarte müssen Sie mindestens 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitführen.

    Die auf Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl Wichtiger Hinweis: Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen gültig sein. Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.
    Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl Wichtiger Hinweis: Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen gültig sein. Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 57

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Fax: 02363/107-409

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erneuerung der Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • beantragen Sie eine neue Fahrerkarte aufgrund einer Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte, müssen Sie diese der ausstellenden Behörde oder Stelle vorlegen

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein gültiges Ausweisdokument ein deutscher EU-Kartenführerschein oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR ein aktuelles biometrisches Lichtbild bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann
    ein gültiges Ausweisdokument ein deutscher EU-Kartenführerschein oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR ein aktuelles biometrisches Lichtbild bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können Ihre Fahrerkarte frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.

    Kosten

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    38,00 € (Abholung der Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt Marl) 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)
    38,00 € (Abholung der Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt Marl) 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.    

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Fahrerdokumente, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Fahrtenschreiber, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Lenk- und Ruhezeiten, Kontrollgerät, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht, Fahrerlaubnis, Personenbeförderung, Führerschein, FKR, Kontrollgerätekarte, Fahrpersonal, Güterbeförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English