Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

    Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

    Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl Wichtiger Hinweis: Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen gültig sein. Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.
    Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer*innen von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte. Die Antragstellenden müssen den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl Wichtiger Hinweis: Eine Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Um die Verlängerung bei der Stadtverwaltung Datteln zu beantragen, muss die Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen gültig sein. Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 57

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

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    Technisch geändert am 17.12.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • Nachweis einer Diebstahlsanzeige
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein gültiges Ausweisdokument ein deutscher EU-Kartenführerschein oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR ein aktuelles biometrisches Lichtbild bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann
    ein gültiges Ausweisdokument ein deutscher EU-Kartenführerschein oder eine Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR ein aktuelles biometrisches Lichtbild bei einem Verlängerungsantrag zusätzlich die bisherige Fahrerkarte, damit ein Datenabgleich durchgeführt werden kann

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Kosten

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    38,00 € (Abholung der Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt Marl) 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)
    38,00 € (Abholung der Fahrerkarte beim Straßenverkehrsamt Marl) 41,00 € (Zusendung durch das Kraftfahrtbundesamt nach Hause)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Transport, Führerschein, FKR, Fahrerdokumente, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Personenbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Kontrollgerät, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrpersonal, Fahrtenschreiberkartenregister, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de