Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen eine Fahrerkarte erstmalig beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei: Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger; Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist; sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind. Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Post-dienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonal-verordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaub-nisbehörde, Dekra, TÜV).Die Erteilung ist gebührenpflichtig.Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.Erneuerung der FahrerkarteDie erneuerte Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Arbeitstage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.Die Gültigkeit der erneuerten Fahrerkarte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.Die abgelaufene Fahrerkarte muss 28 Tage zusätzlich zur neuen Karte mitgeführt werden.Ersetzen der FahrerkarteSie beantragen aufgrund von Diebstahl oder Verlust den Ersatz einer Fahrerkarte.Den Antrag auf Ersatz Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).Die Erteilung ist gebührenpflichtig.Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen verlorenen/gestohlenen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Bei Ersatzausstellung ist der Antrag innerhalb von 7 Kalendertagen zu stellen.Nach Antragstellung und Prüfung wird die Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen ausgestellt. Während dieser Zeit darf ohne gültige Fahrerkarte für maximal 15 Tage die Fahrt fortgesetzt werden. Für den Zeitraum, in dem der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, sind Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber zu machen und fachgerecht mitzuführen.Außer den üblichen Unterlagen sind, bei Verlust eine schriftliche Erklärung, bei Diebstahl eine Diebstahlanzeige und bei Fehlfunktion bzw. Beschädigung die fehlerhafte Karte, beizufügen. Die antragsbearbeitende Stelle kann eine Versicherung an Eides statt verlangen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster Dezernat 57

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fachbereich 3 - Allgemeine Sicherheit, Ordnung, Soziales, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerkappelner Straße 19

    49504 Lotte

    Öffnungszeiten

    Besuche im Rathaus sind in allen Fachbereichen und -abteilungen ohne vorherige Terminvereinbarung zu den nachfolgenden Zeiten möglich (ein Besuch im Jobcenter und in den Bereichen SGB XII / AsylbLG ist ausschließlich nach Terminabsprache möglich). montags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr Das Standesamt ist mittwochs geschlossen.Für Besuche im Bürgerbüro können Sie außerhalb dieser Zeiten Terminreservierung über Terminvereinbarung Online vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit, für alle anderen Fachbereiche, persönliche Termine per Telefon oder Mail mit der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.Im Rathaus besteht keine Maskenpflicht. Danke, dass Sie weiterhin freiwillig eine Maske tragen und Abstand halten.Telefonische Ereichbarkeit:montags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrdienstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhrmittwochs: 8:30 bis 12:30 Uhrdonnerstags: 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhrfreitags: 8:30 bis 12:30 UhrHinweis: Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sind das Jobcenter und die Wohngeldstelle bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit Ihr Anliegen per E-Mail zu formulieren.

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbür-ger:innenkarte) Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

    Formulare

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte gemäß VO (EG) 2135/98

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie in der Bundesrepublik wohnhaft sind und einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 4 Absatz 1 S. 2 und 3 FPersV, § 5 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)§ 4a b und c Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz - FPersG)Art. 26, 27 und 31 Verordnung (EG) Nr. 165/2014

    Fristen

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.

    Kosten

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    46,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Lotte: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie in der Bundesrepublik wohnhaft sind und einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    FKR, Güterbeförderung, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrpersonal, Führerschein, Kontrollgerät, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Fahrtenschreiber, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English