Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Taxi

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie für das Fahren von Taxen Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr oder gebündelten Bedarfsverkehr Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen Krankenwagen, wenn Sie die Personen kostenpflichtig oder gewerblich befördern Bei Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Fahren von Taxen. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre. Sie können sie um jeweils fünf Jahre verlängern lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - Sachgebiet 364-02

    Beschreibung

    Zur Beantragung einer Fahrerlaubnis, Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifizierungsnachweises benötigen Sie einen Termin.Termine können Sie hier vereinbaren, oder telefonisch unter 0214-406-36454 anfragen. Für anderweitige Dienstleistungen der Führerscheinstelle wenden Sie sich bitte per E-Mail an: 364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de Barrierefreiheit Barrierefreier Zugang zu Führerscheinstelle und Zulassung / Behinderten WC

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36454

    E-Mail: 364-fuehrerscheinstelle@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass Führerschein im Scheckkartenformat Führungszeugnis aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister Nachweis der Fachkunde: nur bei Taxen, Mietwagen und gebündelten Bedarfsverkehr ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin (Gültigkeit: zwei Jahre)Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen von: einem Augenarzt oder einer Augenärztin einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin einer Begutachtungsstelle für Fahreignung einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung ärztliche EignungsbescheinigungDas Formular für diese Bescheinigung haben die Ärzte in der Regel. Sie können einen Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl aufsuchen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. leistungspsychologisches GutachtenIn dieser Untersuchung wird beispielsweise geprüft: Ihre Belastbarkeit Reaktionsfähigkeit Orientierungsfähigkeit Konzentrationsfähigkeit Sie können den Nachweis erbringen durch: ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung Gegebenenfalls müssen Sie mit einem medizinisch-psychologischen Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nachweisen, dass Sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden.

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein im Scheckkartenformat Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen. Nachweis der Fachkunde bei Taxen, Mietwagen und gebündeltem BedarfsverkehrDie inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Eignung) § 12 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Sehvermögen) § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nachweis der Fachkunde: Die inhaltlichen Anforderungen an den Nachweis der Fachkunde sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Es bestehen aktuell Übergangsregelungen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle. Der Verfahrensablauf und die erforderlichen Unterlagen gelten sowohl für die erstmalige Erteilung als auch für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    FzF, Fahrgast, Fahrerlaubnis, Taxi, Fahrgastbeförderungsschein, Fahrgastbeförderung, Verlängerung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de