Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Hinweise für Datteln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung. Notwendige Unterlagen ein gültiges Ausweisdokument Führerschein Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln) Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen) Gebühren 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf) 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist) 25,00 € (bei Verlust) 13,00 € (behördliches Führungszeugnis) Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl
    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist immer dann erforderlich, wenn Fahrgäste in betriebsbereiten Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen befördert werden. Er wird zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis für die Beförderung von Personen benötigt. An den Inhaber einer Personenbeförderungserlaubnis werden besondere Anforderungen gestellt, da diese Fahrerlaubnis in erster Linie dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen dient. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins zur Personenbeförderung auch geeignet (insbesondere gesundheitlich) und verantwortungsvoll (zuverlässig) ist. Aus diesem Grund ist auch der Fahrgastbeförderungsschein auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden. Nicht in jedem Fall, wo Personen mitgenommen werden, ist dieser notwendig. Private Fahrten, bei denen Personen mitgenommen werden, gelten nicht als Personenbeförderung. Notwendige Unterlagen ein gültiges Ausweisdokument Führerschein Untersuchungen nach Anlage 5.1 / 5.2 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Untersuchungen nach Anlage 5.2 (Leistungs-/Reaktionstest) ist nur bei erstmaliger Erteilung, der Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit und ab dem 60. Lebensjahr notwendig behördliches Führungszeugnis (erstellt die Stadtverwaltung Datteln) Antragstellung für Krankenkraftwagen: Erste Hilfe (nur bei erstmaliger Erteilung vorzulegen) Gebühren 43,90 € (nach erstmaliger Erteilung nach Erteilung nach Ablauf) 38,00 € (bei Verlängerung innerhalb der Frist) 25,00 € (bei Verlust) 13,00 € (behördliches Führungszeugnis) Bearbeitungsdauer Weiterbearbeitung durch die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts in Marl

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Fax: 02363/107-409

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger, mittwochs, donnerstags und freitags können Sie das Bürgerbüro ganztägig nur nach vorheriger Terminvereinbarung besuchen. So können Sie lange Wartezeiten vermeiden. Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Terminvereinbarung. Alternativ erreichen Sie uns auch per Mail (buergerbuero@stadt-datteln.de) oder per Telefon (02363/107-1). Montags und dienstags ist ein Besuch im Bürgerbüro auch ohne eine vorherige Terminvereinbarung möglich. Um Verzögerungen im Arbeitsablauf (z. B. durch fehlende Vollmachten, veraltete biometrische Lichtbilder usw.) zu vermeiden, bitten wir Sie, sich vor dem Besuch des Bürgerbüros auf unserer Internetseite unter den einzelnen Dienstleistungen zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Das Bürgerbüro hält einige Formulare für Sie bereit: Wohngeld, Hundesteuer (An- und Abmeldung) (Stadt Datteln) Einkommenssteuererklärungen (Finanzamt) Kindergeld, Elterngeld, Betreuungsgeld, Antrag zur Feststellung einer Behinderung, Bafög (Kreis Recklinghausen) Antrag auf Rundfunkbefreiung (GEZ) Den Müllabfuhrkalender können Sie sich selbst herunterladen. Alternativ können Sie die Abfall-App nutzen. Finanzen Wenn Sie Fragen zum Einkommensteuerrecht haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Recklinghausen. Telefon: 02361/583-0. Finanzamt Recklinghausen | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de) Bei Fragen hinsichtlich der Grundsteuer steht Ihnen das Finanzamt Recklinghausen gerne unter folgender Hotline zur Verfügung: 02361/583-1959 Grundsteuerreform | Finanzverwaltung NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Sehtest
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Mietwagen, Taxiführerschein, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de