Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Auch bei einer Namensänderung ist eine Neuausstellung möglich.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust des alten Führerscheins.Wenn Ihnen Ihr Führerschein abhandengekommen ist oder vernichtet wurde, müssen Sie den Verlust unverzüglich bei uns anzeigen. Wenn Sie weiterhin ein Fahrzeug führen wollen, dann benötigen Sie ein Ersatzdokument.Wenn sich Ihr Name beispielsweise durch Heirat oder Scheidung geändert hat, müssen Sie sich nicht unbedingt einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Aber insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es sinnvoll sein, einen Führerscheins mit den aktuellen Daten zu haben. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Kartenführerschein aus.In dringenden Fällen, falls Sie zum Beispiel in den nächsten 14 Tagen in das Ausland verreisen möchten, können Sie eine Express-Ausstellung beantragen. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.Wenn Sie beispielsweise einen Wagen mieten möchten oder einen Nachweis zur Vorlage bei Ihrer Versicherung benötigen, können wir Ihnen einen vorläufigen Führerschein ausstellen. Auch hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit: Personalausweis oder Reisepass 1 aktuelles biometrisches Passbild Falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift von der Ausstellungsbehörde Bei Diebstahl: Bescheinigung der Polizei über die Erstattung einer Anzeige.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle**Eine persönliche Beantragung ist notwendig.Wenn Sie einen Ersatzführerschein benötigen, holen wir auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Verkehrszentralregister ein. Damit wird sichergestellt, dass Sie die entsprechende Fahrerlaubnis tatsächlich besitzen.Bei ausländischen Führerscheinen holen wir ebenfalls auf Ihre Kosten eine Auskunft aus dem entsprechenden ausländischen Register ein.Wichtige Daten - die KarteikartenabschriftWenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.Bitte lassen Sie vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 - 3 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gebührenrahmen: EUR 30,40 - 40,70eventuell weitere Kosten für Expressausstellung, eidesstattliche Versicherung oder vorläufigen Führerschein.Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de