Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.
Beschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 UhrDie Stadtverwaltung empfiehlt aber weiterhin die Vereinbarung eines Termins. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Die Besucherinnen und Besucher können so sicher sein, dass sie ihr Anliegen nahezu ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in der vorherigen Online-Terminbuchung bzw. im Telefonat bereits geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022
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