Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Ein Ersatzführerschein kann bei Verlust/Diebstahl ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 Uhr bis 12.30 UhrDonnerstag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 UhrDie Stadtverwaltung empfiehlt aber weiterhin die Vereinbarung eines Termins. Diese Praxis hat sich in den vergangenen Monaten bewährt. Die Besucherinnen und Besucher können so sicher sein, dass sie ihr Anliegen nahezu ohne Wartezeit im Rathaus erledigen können. Ferner kann in der vorherigen Online-Terminbuchung bzw. im Telefonat bereits geklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle

    1 biometrisches Passbild (35x45 mm)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Hörstel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ersatzführerschein ohne Ausnahmegenehmigung: 41,40 € Ersatzführerschein mit Ausnahmegenehmigung: 46,50 € Gebühr für die Zusendung des Führerscheins: 5,00 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein unleserlich, Ersatzführerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, Fahrerlaubnis, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerscheinstelle, Führerschein verloren, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de