Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Bürgerservice stehen wir Ihnen gerne rund um Ihren Führerschein zur Verfügung, wie zum Beispiel bei der Beantragung des EU-Kartenführerscheins.Inhaberinnen und Inhaber der Klasse T (Trecker bis 60 km/h) müssen für die Fortschreibung eine Bescheinigung eines Landwirtes, für den sie die Klasse T benötigen, vorlegen. Diese Bescheinigung muss zwingend die BG-Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs aufweisen.Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, jetzt C und CE, müssen sich für die Führerscheinumschreibung direkt an die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh wenden.Internationale Führerscheine können nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh beantragt werden. Dazu müssen der EU-Kartenführerschein, ein Lichtbild und der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Sollte die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch nicht im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheins sein, muss vor der Ausstellung des internationalen Führerscheins zunächst die Umstellung des bisherigen Führerscheins beantragt werden. Dies ist jedoch auch direkt vor Ort in Gütersloh möglich.Gebühren: 15,00 Euro

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Beschreibung

    Der Bürgerservice bietet Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl verschiedener Dienstleistungen unter einem Dach. Von der Beantragung eines Personalausweises, Passes oder Führungszeugnisses über die Anmeldung für Kurse und Veranstaltungen bis hin zum Verkauf von Freibad-Saisonkarten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDienstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrMittwoch: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 UhrDonnerstag: 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 UhrFreitag: 8 bis 12.30 UhrSamstag: 9.30 bis 12 UhrSonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05246 / 961 0

    E-Mail: buergerservice@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    alter Führerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm) persönliche Beantragung Tipp: Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen. So funktioniert die Nutzung des Fototerminals: bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 25 FeV

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 3-4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Verl: Inhalte der zuständigen Stelle

    EU-Kartenführerschein: 32,80 EuroEU-Kartenführerschein bei Verlust des alten Dokumentes: 48,60 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Ausstellung, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Ablauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de