Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren ab 2022 schrittweise ihre Gültigkeit und müssen durch den einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union ersetzt werden.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Muss ich meinen Führerschein umtauschen?Ja, Sie müssen Ihren Führerschein umtauschen. Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.Je nach Art des Führerscheins gibt es dafür unterschiedliche Fristen.Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)nach Geburtsjahr geb. vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025 Umtauschfristen für Kartenführerscheinenach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a) 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028 Jahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029 Jahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030 Jahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031 Jahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032 Jahr 2012 Umtausch bis 19.01.2033 Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den "ganz alten" Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.Ein sofortiger Umtausch ist nötig bei Verlängerung der alten Fahrerlaubnisse der Klasse 2 für Lastkraftwagen, Ausstellung des Internationalen Führerscheins, Beantragung der Fahrerkarte oder Verlängerung eines Fahrgastbeförderungsscheins. Wer erkennt den Kartenführerschein an?Alle EU-Mitgliedsstaaten. Kein Umtausch bei Umzug innerhalb der EU.Bei Fernreisen empfehlen wir Ihnen den Internationalen Führerschein.Was muss ich als Lkw-Fahrer (alte Klasse 2) beachten?Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Umschreibung in die neue Klasse CE kann aber auch dann noch beantragt werden. Allerdings können bei verspäteter Antragstellung Teile des Besitzstandes verloren gehen.Ist die Fahrerlaubnis erloschen, so dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t mehr geführt werden. Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 3 oder 1 wird hiervon nicht berührt.Die im Umtausch für die Fahrerlaubnisse der alten Klasse 2 erteilte Klasse CE wird auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu beantragen; sie ist abhängig von einer ärztlichen Untersuchung und der Überprüfung der Sehleistung durch einen Augenarzt. Entsprechende Untersuchungen bietet auch das Fachgebiet Gesundheit des Kreises Lippe an. Die Bescheinigungen sollten bereits bei Antragstellung mit vorgelegt werden.Was muss ich als Klasse-3-Fahrer beachten?Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t geführt werden.Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen / dreiachsige Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt) erteilt. Zum Verfahren wird auf die oben für Lkw-Fahrer getroffenen Regelungen verwiesen. Zur Verlängerung sind auch für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen erforderlich.Wird die Fahrerlaubnis nicht umgetauscht, so dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres keine in die Klasse CE (beschränkt) fallende Fahrzeugkombinationen / Züge geführt werden.Weitere Hinweise:Die Befristung des Führerscheins betrifft nur das Dokument und berührt nicht die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind nach wie vor unbefristet gültigBus- und TaxifahrerInhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (beispielsweise Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für Lkw-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.Land- und ForstwirtschaftBei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden beispielsweise anerkannt: Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Bescheinigung der Landwirtschaftskammer Arbeitgeberbescheinigung Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    BürgerService

    Beschreibung

    Der BürgerService (Haupteingang Kreishaus) ist Ihr zentraler Kontakt zum Kreis Lippe - hier erhalten Sie persönlich, telefonisch, per E-Mail oder Post Informationen und Auskünfte zu allen Dienstleistungen des Kreises. Wir halten auch verschiedene Antragsformulare für Sie bereit.Bei uns können Sie beispielsweise Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher abgeben, Ihren elektronischen Aufenthaltstitel abholen, Parkausweise für Menschen mit Behinderung beantragen oder Zeugnisse beglaubigen lassen.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    ** Terminvereinbarung erforderlich **Mo. 07:30 - 16:30 UhrDi. 07:30 - 16:30 UhrMi. 07:30 - 16:30 UhrDo. 07:30 - 18:00 UhrFr. 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-300

    Fax: +49 5231 63011-1010

    E-Mail: Buergerservice@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit: Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel den bisherigen Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild Möglicherweise brauchen wir noch: falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde ärztliche Bescheinigungen für Klasse T: Nachweis über die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Hauptwohnsitz ist im Kreis Lippe.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)§ 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie und wo kann ich den Umtausch beantragen?Zur Antragstellung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.Sie müssen einen Termin direkt in der Führerscheinstelle vereinbaren, wenn Sie eine Expressausstellung des Führerscheins wünschen. Hierbei fallen erhöhte Kosten an. Ihren Führerschein bis zur Neuausstellung unentwertet im Original behalten wollen. Zur Abholung ist dann ein weiterer Termin nötig. Ihren Führerschein nicht per Post erhalten, sondern persönlich abholen möchten. Zur Abholung ist dann ebenfalls ein weiterer Termin nötig. hier geht es zur Terminvereinbarung Termine FührerscheinstelleAlternativ können Sie über diese Dienstleistung für einen reinen Führerscheinumtausch auch einen Termin im BürgerService des Kreises Lippe buchen oder Sie beantragen den Umtausch unmittelbar bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung,.Wie bekomme ich meinen neuen Führerschein? Wenn Sie den alten Führerschein bei Antragstellung abgeben, wird Ihnen der neue Führerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugesandt. Auf Wunsch können wir Ihren alten Führerschein entwerten und Ihnen wieder aushändigen. Für die Übergangszeit erhalten Sie eine vorläufige Fahrberechtigung. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Wege.Wichtige Daten - die KarteikartenabschriftWenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at]kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 4- 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    EUR 30,40Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de