Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen D, D1, DE oder D1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

    Wenn Sie Busse fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse D, DE, D1 oder D1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse D:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse DE:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D
    • Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
    • maximale Gesamtlänge: 8m
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Fahrerlaubnis Klasse D1E:

    • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person
    • maximale Gesamtlänge: 8m
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die im folgenden Katalog aufgeführten Serviceleistungen können Sie aber auch im Bürgerservice beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Zur besseren Übersicht sind diese Serviceleistungen im nachstehenden Katalog zusammengefasst: Fahrerlaubnisantrag auf die Erteilung von Führerscheinklassen Fahrerlaubnisantrag auf Erweiterung einer Führerscheinklasse Fahrerlaubnisantrag auf "Begleitetes Fahren ab 17" Antrag auf Ausstellung eines Führerscheins wegen Umtausch (EU-Führerschein) Nähere Informationen zu den einzelnen Dienstleistungen finden Sie auch beim Rhein-Sieg-Kreis. Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Fax: 02241 24377-589

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    E-Mail: buergerservice@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Sankt Augustin: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht.
    • Sie sind körperlich und geistig geeignet, einen Bus zu führen.
    • Sie haben die - je nach beantragter Klasse im Umfang unterschiedliche - theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Busses erfolgreich absolviert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bus-Klassen, Bestehende Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Reisebus, Linienbus, Erweiterung, Schulbus, Bus-Führerschein, D-Klassen, Führerschein Bus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English