Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Bus oder Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die jeweilige Klasse (C, CE, C1 , C1E oder D, DE, D1 oder D1E) erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Für Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Erweiterung der Fahrerlaubnis um die C-Klassen und D-Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie jeweils vor Ablauf der Frist beantragen.Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw und Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw oder Bus und einem Anhänger zu führen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung 1 aktuelles biometrisches Passbild Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr) aktueller Führerschein Prüfbescheinigung

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein Antrag

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Voraussetzungen Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse. Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Sie sind geeignet, einen Lkw oder Bus zu führen. Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw oder Busses erfolgreich absolviert. Klassen und spezielle VoraussetzungenFahrerlaubnis Klasse C: Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren Fahrerlaubnis Klasse CE: Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren Fahrerlaubnis Klasse C1: leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B Mindestalter: 18 Jahre Fahrerlaubnis Klasse C1E: leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1 Mindestalter: 18 Jahre Fahrerlaubnis Klasse D: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren Fahrerlaubnis Klasse DE: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D Mindestalter: 24 Jahre beziehungsweise 20 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren Fahrerlaubnis Klasse D1: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person maximale Gesamtlänge: 8m Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren Fahrerlaubnis Klasse D1E: Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person maximale Gesamtlänge: 8m Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1 Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie: Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich - Sie müssen also keinen Termin buchen. Ihr endgültiger Führerschein wird nach Ausstellung direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Führerschein ist jeweils 5 Jahre gültig

    Kosten

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Kosten an.Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lastzüge, C-Klassen, Führerschein, Anhänger, Erweiterung, Nutzfahrzeuge, Bestehende Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Befristete Erweiterung, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English