Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E , C, CE und CE79 (Lkw) werden auf 5 Jahre befristet erteilt. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihren Kartenführerschein bei uns beantragen.Eine Verlängerung der noch gültigen Klasse erfolgt jeweils für weitere 5 Jahre.Sie können eine Verlängerung auch dann beantragen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind. Dann erfolgt eine sogenannte "Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit".Die genaue zeitliche Befristung Ihrer Fahrerlaubnisklassen finden Sie in Spalte 11 auf der Rückseite Ihres EU-Kartenführerscheins.Fahrerlaubnisklassen (Klasse 3), die nach altem Recht, also vor 1999, unbefristet ausgestellt wurden, bleiben gültig. Mit einem Führerschein der Klasse 3, der vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde, bekommen Sie beim Umtausch in einen Kartenführerschein die Lkw-Klassen C1 und C1E unbefristet. Sie benötigen keine ärztlichen Gutachten zur Verlängerung.Haben Sie einen Führerschein der Klasse CE 79, dann ist die Fahrerlaubnis bis zu Ihrem 50. Geburtstag gültig. Sie kann verlängert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit: Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel bisheriger Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (siehe unter Formulare - bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnis Zeugnis über die augenärztliche UntersuchungFahrerlaubnis Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Geltungsdauer § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Verlängerung § 24 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Eignung - Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anforderungen an das Sehvermögen - Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 2 Absatz 2 Satz 4 StVG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    **Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle **

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Verlängerung können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2- 3 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    EUR 49,00Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Klasse C, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English