• Werl (Landkreis Soest, Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis Neuerteilung

Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

Beschreibung

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Für die Annahme von Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind die Einwohnermeldeämter der Stadt- oder Gemeindeverwaltung am Wohnort zuständig.Führerscheinanträge für Begleitendes Fahren ab 17 müssen direkt in einer der Zulassungsstellen - des Kreises Soest gestellt werden (Soest oder Lippstadt).Führerschein auf Probe Die erstmalige Fahrerlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre auf Probe erteilt. Innerhalb dieser Zeit unterliegt der Fahrerlaubnisinhaber einer strengeren Überwachung durch die Führerscheinstelle des Kreises. Nach bestandener Prüfung Auf Seite 3 des Formulars kann die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst entscheiden, wie er oder sie den endgültigen EU-Kartenführerschein erhält (Direktversand oder Abholung).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Zulassungen Soest

Adresse

Hausanschrift

Senator-Schwartz-Ring 21 - 23

59494 Soest

Kontakt

Telefon Festnetz: 02921 30-0

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Fahrerlaubnisse

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Senator-Schwartz-Ring 21 - 23

59494 Soest

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Zulassungen Lippstadt

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Hausanschrift

Mastholter Str. 230b

59558 Lippstadt

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Telefon Festnetz: 02921 30-0

Version

Technisch geändert am 13.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
  • augenärztliche Untersuchung
  • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

  • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Für den Antrag zur Fahrerlaubnisprüfung und den endgültigen EU-Kartenführerschein werden folgende Unterlagen benötigt:Vollständig ausgefüllter Antrag auf FahrerlaubnisGültiges Ausweisdokument in Kopie / bei persönlicher Vorsprache im Original,biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV). Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich!Unterschriftenaufkleber (erhältlich zum Beispiel bei den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen des Kreises Soest),Sehtestbescheinigung (bei Klassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T),Augenärztliches Bescheinigung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D, D1E, DE),Nachweis über Schulung in Erster HilfeBescheinigung über körperliche Untersuchung (bei Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE),Gutachten über psychologische Leistungstests (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung),Polizeiliches Führungszeugnis - Belegart O - (bei Klassen D1, D1E, D, DE und Fahrgastbeförderung) erhältlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.Bei den Fahrerlaubnisklasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E gelten besondere Mindestaltersgrenzen. Bitte den jeweiligen Nachweis gemäß § 2 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz dem Fahrerlaubnisantrag beifügen. Sehtestbescheinigung und augenärztliche Untersuchung dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sollte ein Sehtest als nicht bestanden gelten, muss dieser durch ein augenärztliche Bescheinigung ersetzt werden. Die Bescheinigung über die körperliche Untersuchung oder das Gutachten über den psychologischen Leistungstest darf nicht älter als ein Jahr sein.

Formulare

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Augenärztliche Bescheinigung gem. Anlage 6.2.1 Fahrerlaubnisverordnung ärztliche Bescheinigung gem. Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

Straßenverkehrsgesetz (StVG)Fahrerlaubnisverordnung (FeV)Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)Passverordnung (PassV) - Anlage 8

Fristen

Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise für Soest: Inhalte der zuständigen Stelle

44,70 Euro mit Probezeit43,90 Euro ohne ProbezeitKosten für das begleitete Fahren mit 17ggf. 9,00 Euro für die vorläufigen Fahrberechtigungggf. 5,10 Euro für den DirektversandZahlungsarten:Girocard mit PIN (keine GeldKarte)Kreditkarte (Master und VISA)Debitkarte (Maestro und V-PAY) Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
  • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
  • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Führerschein, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Entzug

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de