Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm3 ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

    Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

    Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm3 Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.Im Anschluss vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • Teilnahmebescheinigung an der jeweiligen Fahrerschulung
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit: Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild Bescheinigung über die absolvierte entsprechende Fahrerschulung (im Original) falls Ihr Führerschein nicht vom Kreis Lippe ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde Falls die Schulung bei einer Fahrschule außerhalb des Kreises Lippe absolviert wurde: AusbildungsnachweisZur Eintragung der Schlüsselzahlen muss vorab eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Für die Schlüsselzahl 96:

    • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
    • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

    Für die Schlüsselzahl 196:

    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
    • Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
    • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm3) bestehen folgende Voraussetzungen: Ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mindestens 9 Unterrichtseinheiten (Anlage 7b FEV) Zwischen Fahrerschulung und Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik.Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl erwerben Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1! Die Erweiterung auf die Klasse A2 ist nicht möglich.Für die Eintragung der Schlüsselzahl B96 (Pkw-Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen -einschließlich Beladung- nicht mehr als 4.250 kg wiegen) bestehen folgende Voraussetzungen: Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B Nachweis gemäß Anlage 7a der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mindestens 7 Unterrichtseinheiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 6a Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV§ 6b FeVAnlage 7a (§ 6a Absatz 3 und 4) FeVAnlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4) FeV

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ** Terminvereinbarung erforderlich - hier geht es zur Terminvereinbarung: Termine Führerscheinstelle **Zur Eintragung der Schlüsselzahlen muss eine Bestätigung über die Teilnahme von der Fahrschule an unser E-Mail-Postfach fahrerschulungen@kreis-lippe.de geschickt werden.Sie beantragen die Eintragung der Schlüsselzahl und weisen uns die Fahrerschulung nach. Wir prüfen und lassen einen neuen Kartenführerschein für Sie ausfertigen.Wichtige Daten - die KarteikartenabschriftWenn Ihr Führerschein nicht in Lippe ausgestellt wurde, kennen wir Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht.Bitte lassen Sie möglichst vor Antragstellung von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, eine Karteikartenabschrift an uns senden. Das geht per E-Mail fuehrerscheinstelle[at)kreis-lippe.de oder per Fax +49 5231 62-184.Anderenfalls müssen wir selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich die Bearbeitungszeit.

    Fristen

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 - 3 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eintragung: EUR 43,70Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Anhänger, Führerschein Erweiterung, Fahrerlaubnis Klasse B, Führerschein Klasse B, Schlüsselzahl 96, Fahrerlaubnis Erweiterung, B196, Kraftrad, Motorrad, B96, Schlüsselzahl 196, 125ccm Motorräder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English