Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

    • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
    • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

    Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

    • ein Bußgeld,
    • ein Punkt im Fahreignungsregister,
    • die Verlängerung der Probezeit und
    • die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für 5 Jahre erteilt.Hinweis:Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Klasse ist und maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Begleitpersonen können auch noch nachträglich ergänzt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).Hinweis:Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens 6 Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach 2 Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
    • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
    • Antragsformular für jede Begleitperson

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen: Antragsunterlagen (bei der Fahrschule erhältlich und unter Antragsformulare verlinkt) Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) eventuell Meldebescheinigung 1 aktuelles biometrisches Passbild Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre) Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang "Sofortmaßnahmen am Unfallort" von den Erziehungsberechtigten: Kopie des Personalausweises Zustimmungserklärung von jeder Begleitperson: Kopie Personalausweis und Führerschein Einverständniserklärung Ein Muster für die Einverständniserklärungen der Begleitpersonen erhalten Sie in der Fahrschule oder bei uns. Die Datei ist ebenfalls unter Antragsformulare verlinkt.

    Formulare

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein AntragEinverständniserklärung Begleitperson

    Voraussetzungen

    Zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
      • Die Ausbildung können Sie bereits mit 16 ½ Jahren beginnen.
      • Nach dem erfolgreichen Absolvieren der theoretischen und praktischen Prüfung bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
    • Sie werden bei jeder Fahrt von einer zugelassenen und zuvor benannten Person begleitet, die wiederum
      • das 30. Lebensjahr vollendet haben muss,
      • mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ist,
      • die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot beim Begleiten beachtet, auch wenn Sie den Pkw führen,
      • und die im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet ist.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    für Bewerber: Mindestalter 17 Jahre ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung Kenntnis von Erster Hilfe für Begleitpersonen: Vollendung des 30. Lebensjahres Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 48 a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte beachten Sie:Für die Antragstellung ist keine persönliche Vorsprache bei uns erforderlich. Einen Termin brauchen Sie erst zur Abholung des fertigen Führerscheins. Geben Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Fahrschule ab. Die Fahrschule stempelt Ihren Antrag und leitet ihn an uns weiter.Wenn Sie die Fahrerlaubnis erhalten, wird direkt in dem Termin die Begleitperson oder Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen dafür das ausgefüllte und unterschriebene Formular Einverständniserklärung Begleitperson unbedingt mitbringen.

    Fristen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragstellung frühestens 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    ungefähr 2 -3 Wochen.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen Kosten an.Nachträgliche Eintragung einer Begleitperson zusätzlich: EUR 18,70Zahlungsweisen: girocard Debitkarte Kreditkarte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bescheinigung über das Fahren mit 17 gilt bis maximal 3 Monate nach dem 18. Geburtstag bzw. bis zur Aushändigung des EU-Kartenführerscheins.Ab dem 18. Geburtstag dürfen Sie mit der Bescheinigung ohne Begleitperson fahren, wenn der EU-Kartenführerschein noch nicht abgeholt/zugestellt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 23.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, BF 17, Führerschein auf Probe, Begleitetes Fahren, Führerschein, Führerschein mit 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English