Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zuständigkeit des Ordnungsamtes:Während die Kontrolle des fließenden (fahrenden) Verkehrs der Polizei obliegt, gehört die Überwachung des ruhenden Verkehrs zu den Aufgaben der Stadt. Die städtischen Überwachungskräfte kontrollieren Halteverbote, das unerlaubte Parken auf den Geh- und Radwegen usw.Ohne diese Kontrollen würde der fließende Straßenverkehr ständig behindert oder auch Gehwege nicht mehr für Passanten benutzbar sein. Bei extremen Verstößen - wie zum Beispiel dem unzulässigen Parken auf einem Behindertenparkplatz - kann ein Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.(Online-) Anhörung:Äußerungen gegen erteilte Verwarnungen waren bisher nur schriftlich/postalisch möglich. Über den neuen Service "Online-Anhörung" können Sie diese ab sofort in wenigen Schritten bequem von zu Hause aus vornehmen.Zusammen mit dem Anhörungsbogen erhalten Sie die hierfür erforderliche Internet-Adresse sowie eine individuelle Kennung und ein Passwort. Diese sind auf der Rückseite des Bogens aufgeführt.Nach Eingabe der Zugangsinformationen können Sie Angaben zum Sachverhalt, etwa Informationen zum verantwortlichen Fahrzeugführer, die Zugabe des Verstoßes oder gegebenenfalls eine formlose Begründung machen und per Mausklick an die Bußgeldstelle übermitteln.Durch Nutzung dieses Angebotes wird nicht nur der Prozess als solcher verschlankt bzw. beschleunigt, Sie sparen darüber hinaus unnötigen Schriftverkehr und Portokosten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Beschreibung

    Knöllchen? Lärmbelästigung? Müllprobleme? Landeshundegesetz? Verkehrsangelegenheiten? Gewerbeangelegenheiten?Unter den Reitern Dienstleistungen und Kontakt finden Sie Infos und den richtigen Ansprechpartner mit Telefonnummer zu diesen und vielen weiteren Bereichen des Ordnungsamtes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verwarnung bzw. Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Barzahlung Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einsprüche gegen Bußgeldbescheide sind weiterhin schriftlich unter Beachtung der gesetzten Fristen einzureichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de