Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Jüchen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben eine schriftliche Verwarnung erhalten und fragen sich, was Sie nun veranlassen müssen?Eine Ordnungswidrigkeit stellt einen geringfügigen Verstoß dar, für den keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und die Geldbuße zwischen 5,00 und 55,00 Euro beträgt. Wenn Sie den Verstoß zugeben und die Verwarnung akzeptieren, zahlen Sie den in dem Schreiben festgesetzten Betrag innerhalb einer Woche unter Angabe des Aktenzeichens auf das angegebene Konto der Stadtkasse Jüchen. Sollten Sie den Verstoß nicht zugeben und die Verwarnung nicht akzeptieren wollen, können Sie das Ihnen vorliegende Schreiben als Anhörungsbogen nutzen. Geben Sie dazu Ihre persönlichen Daten an und teilen Sie bitte mit, ob Sie der verantwortliche Fahrzeugführer waren und ob der Verstoß zugegeben wird. Falls Sie diese Frage mit nein beantworten, ist es der Sache dienlich, wenn Sie darunter eine kurze Begründung formulieren.Sie können auch die Online-Anhörung nutzen. Sollte Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt das Verwarngeld zu begleichen. Sollten Sie den Verstoß weiterhin nicht akzeptieren wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der neben dem Bußgeldbetrag auch weitere Gebühren verursacht. Sollten Sie das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht selbst geführt haben, geben Sie bitte innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Verwarnung den Namen, die Anschrift und soweit bekannt das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person an, die das Fahrzeug gefahren hat. Diese Person erhält dann eine neue schriftliche Verwarnung. Weitere Informationen zu einem Buß- oder Verwarngeld sowie einer Anhörung erhalten Sie beim Amt für Verkehrslenkung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de