Verwarnungs- und Bußgelder im Straßenverkehr Anhörung

    Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren

    Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, wird Ihnen mit einer Anhörung die Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

    Beschreibung

    Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
    Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen. 
    Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten? Sie können dies dem Ordnungs- und Verkehrsdienst unmittelbar telefonisch mitteilen. Möglich ist aber auch eine schriftliche Anzeige an das Ordnungsamt der Stadt Dormagen durch eine Fremdanzeige. Wer als Privatperson eine schriftliche Anzeige bei der Ordnungsbehörde machen möchte, der erstattet eine sogenannte Fremdanzeige. Wenn Ihnen auf der Straße ein Parkverstoß aufgefallen ist, den Sie der Ordnungsbehörde direkt mitteilen wollen, dann melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt der Stadt DormagenPaul-Wierich-Platz 241539 Dormagen Mail: verkehrsueberwachung@stadt-dormagen.de Folgende Angaben werden benötigt: Wer ruft an?Nennen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse. Wo wird falsch geparkt?Geben Sie die Straße und nach Möglichkeit die Hausnummer an, eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (etwa: vor dem Supermarkt, bei der Apotheke ...) Worin besteht der Parkverstoß?Wird zum Beispiel eine Rettungseinfahrt zugeparkt, parkt jemand in zweiter Reihe, liegt ein verkehrsgefährdendes Parken vor oder ähnliches? Steht jemand im absoluten oder im eingeschränkten Haltverbot? Wie ist die Beschilderung? Hemmt das Falschparken den Verkehrsfluss?Ist vielleicht ein ganzer Straßenzug (also eine Vielzahl von Fahrzeugen) betroffen? Entstehen dadurch gefährliche Situationen? Gibt es sonstige Besonderheiten?Was könnte darüber hinaus noch wichtig sein? Haben Sie den gleichen Verstoß schon häufiger festgestellt? Wenn ja, wie oft und wann? Durch eine Außendienstkraft des Ordnungs- und Verkehrsdienstes wird im Anschluss an Ihren Anruf so bald wie möglich die Lage vor Ort beurteilt. Weitere Maßnahmen können eine Verwarnung oder auch das Abschleppen des Fahrzeugs / der Fahrzeuge sein, dies hängt von der jeweiligen Situation ab. Bei akuten Behinderungen wenden Sie sich bitte an die Polizei Dormagen unter 02131/3000. Fragen zum Bußgeldbescheid oder einer Ordnungswidrikeit Das Bußgeldverfahren ist nach deutschem Recht ein Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) geregelt. Im Gebiet der Stadt Dormagen werden Ordnungswidrigkeiten in die drei folgenden Bereiche Aufgeteilt: Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr (Aktenzeichen welche mit 710 ... beginnen), Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr (Aktenzeichen welche mit 701 ... beginnen) und die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten (Aktenzeichen welche mit 740 ... beginnen). Geschwindigkeitskontrollen sollen besonders gefährdete Standorte entschärfen und zur Sicherheit aller Vekehrsteilnehmer - insbesondere Kinder und Ältere beitragen. Für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im fließenden Straßenverkehr stehen Ihnen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung: Herr Lovato, Frau Marciniak und Frau Wedekind Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs geht es vor allem um die Einhaltung der Halte- und Parkverbote. Für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr stehen Ihnen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung: Frau Schwind und Frau Yamankilicoglu Für Fragen bei allgemeine Ordnungswidrigkeiten stehen Ihnen folgende Kontaktperson zur Verfügung: Herr Bahlke Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie über die entsprechenden Auswahlfelder auf der rechten Seite entnehmen. Bußgeldverfahren welche ein anderes, als die oben genannten Aktenzeichen beinhalten, werden ggf. durch einen anderen Fachbereich (Bauamt, Jugendamt etc.) erlassen. Hier entnehmen Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin aus dem Briefkopf.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Kontakt

    Fax: 02133 257-7738

    Telefon Festnetz: 02133 257-7000

    E-Mail: ordnungsamt@stadt-dormagen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Anhörungsbogen
    -    Alternativ: Anschreiben mit dem Aktenzeichen sowie dem Zugangscode, falls Sie die Anhörung online nutzen möchten

    Formulare

    Formulare vorhanden: ja
    Schriftform erforderlich: nein
    Formlose Antragsstellung möglich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    -    Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Fremdanzeigen: Ausgefüllter Vordruck Für Fragen zum Bußgeldbescheid: Aktenzeichen (entnahme aus dem Bußgeld- bzw. Verwarnungsgeldbescheid)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bundeseinheitliche Bußgeldkatalog, Ordnungsbehördliche Verordnungen / Satzungen der Stadt Dormagen, Ordnungswidrigkeitengesetz, sonstige Rechtgrundlagen

    Rechtsbehelf

    • Einspruch

    Verfahrensablauf

    • Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen.
    • In dem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.
    • Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen oder online machen.
    • Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde.
    • Wenn Sie die Angaben online machen möchten, folgen Sie dem in dem Schreiben angegebenen Link und geben Sie dort den im Schreiben genannten Zugangscode ein. Anschließend füllen Sie die geforderten Felder aus und drücken auf den Button "Absenden".
    • Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 24.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verwarnungsgeld, Verwarnungsgeldbescheid, Ordnungswidrigkeit, Verkehrskontrolle, Anhörungsbogen, Straßenverkehr, Äußerung, Anhörung, Bußgeld, Verkehrsverstoß

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de