• Iserlohn (Landkreis Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen)
Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

Beschreibung

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Iserlohn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

Version

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Ruftaste Ampel, Signalton Ampel, Verkehrseinrichtung, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild verschmutzt, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtungen, Ampel, Verkehrsschilder, Absperrgeländer, Verkehrsschild beklebt, Ampelstörung melden, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrsschild zerstört, Straßenmarkierung, Verkehrsstörung, Beschilderung, Parkscheinautomat

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English