Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Haben Sie an einer Kreisstraße beschädigte Verkehrsschilder, fehlende Leitpfosten oder ähnliche Störungen bemerkt?

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir sind zuständig für Verkehrseinrichtungen an Kreisstraßen. Wenn ein Verkehrszeichen, Verkehrsschild oder eine Verkehrsleiteinrichtung beschädigt ist, oder ein sonstiger Schaden an einer Verkehrseinrichtung oder Fahrbahn vorliegt, melden Sie uns dies bitte. Wir werden umgehend für eine Reparatur sorgen. Eine möglichst genaue Angabe des Standortes (Straßenbezeichnung, Hausnummer, Straßenseite, Fahrtrichtung) und der Störung ist erforderlich. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen: Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind: Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren und Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln"). Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Eigenbetrieb Straßen

    Beschreibung

    Auf Lippes Straßen unterwegsDie Straße ist die Nummer eins unter den Verkehrsträgern. In einem Flächenkreis wie dem Kreis Lippe ist eine gute Straßeninfrastruktur sowohl für den regionalen als auch den überregionalen Verkehr als ein Angebot der Daseinsvorsorge unverzichtbar. Zu uns gehören die Bereiche Verwaltung, Finanzen und Schiedersee; Planung, Infra-Management und Datenbank sowie Betriebsdienst und Bauhöfe.Wir sind Ihre Anlaufstelle in allen Fragestellungen zur Planung, zum Bau und dem Betrieb der Kreisstraßen in Lippe sowie zur Radverkehrsförderung und zum Radwegenetz, außerdem zum Schiedersee in Schieder-Schwalenberg.Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.Kreisstraßen erkennen Sie am "K" auf den Stationszeichen, die alle 200 Meter an den Leitpfosten neben der Straße angebracht sind.Alternativ erhalten Sie auch in unserer Straßendatenbank weitere Informationen zu den einzelnen Straßen im Kreis Lippe.Finanzen des Eigenbetriebs StraßenHier finden Sie den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Straßen:Wirtschaftsplan und Jahresabschluss des Eigenbetriebs

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag:09:00 bis 12:00 Uhr und13:30 bis 15:00 UhrFreitag:09:00 bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1427

    E-Mail: info-EBStrassen@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bitte machen Sie folgende Angaben: Was ist defekt (Schild, Ampel, Beleuchtung, Fahrbahnmarkierung)? Beschreibung des Schadens Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (Schild verdeckt, Fahrbahn blockiert,...)? Genaue Ortsangabe (Stationszeichen, Straße, Hausnummer, markante Punkte) Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden (für eventuelle Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden) Wenn der Schaden durch jemand anderen verursacht wurde: sachdienliche Hinweise angeben (zum Beispiel Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen) Wurde die Polizei benachrichtigt?

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Lippe: Inhalte der zuständigen Stelle

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an Verkehrszeichen und sonstigen Verkehrseinrichtungen zuständig ist. Ausnahmen für die Zuständigkeit: Bundesautobahnen (BAB) --> Autobahnamt Hamm (https://www.autobahn.de/westfalen/niederlassungssitz-hamm) Bundes- und Landesstraßen --> Landesbetrieb Straßen.NRW (https://www.strassen.nrw.de/de/) Für die Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet Detmold ist in der Regel die Stadt Detmold der zuständige Straßenbaulastträger Für alle kommunalen Straßen, die keine überörtlichen Straßen (Bundes-,Landes-, Kreisstraßen) sind, ist die jeweilige Kommune zuständig

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English