Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Hinweise für Dülmen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Betrieb und Unterhaltung der städtischen Lichtzeichenanlagen Die nachfolgend aufgeführten Lichtzeichenanlagen werden von der Stadt Dülmen unterhalten und betrieben: Am Schlossgarten in Höhe "Klinik am Schlossgarten" Borkener Straße / Lohwall / Brokweg Borkener Straße / Westhagen Coesfelder Straße / Butterkamp / Westhagen Coesfelder Straße / Königswall / Lohwall Elsa-Brändström-Straße / Kreuzweg Haverlandweg (Bahnunterführung) Lüdinghauser Straße / Marktstraße Lüdinghauser Straße / An der Kreuzkirche Lüdinghauser Straße / Bendixgelände Lüdinghauser Straße / Elsa-Brändström-Straße / Am Schlossgarten Sollten Sie eine Störung an diesen Lichtzeichenanlagen feststellen, melden Sie diese bitte bei dem unten genannten Sachbearbeiter der Stadt Dülmen. Auch Störungen an den übrigen Ampeln können Sie der Stadt Dülmen mitteilen. Die Nachricht wird umgehend an die zuständigen Behörden (Kreis Coesfeld oder Landesbetrieb Straßen NRW) weitergeleitet.Folgende Anlagen in der Stadt Dülmen werden unterhalten und betrieben: vom Landesbetrieb Straßen NRW B 474 / A 43 B 474 / K27 B 474 / K28 B 474 / K44 / L 600 L 551 / Ende Radweg Mitwick L 551 / K 59 / Nordlandwehr / Ostlandwehr L 551 / Münsterstraße / Gemarkenweg L 551 / Merodenweg L 551 Hausdülmen / Burgplatz L 551 Hausdülmen / Borkenbergestraße L 551 Buldern / Alter Mühlenweg L 551 Buldern / Max-Planck-Straße / Nottulner Straße L 551 / Bergfeldstraße / Kreuzweg L 551 / Coesfelder Straße L 551 / Münsterstraße / Lüdinghauser Straße L 551 / Halterner Straße / Südring / Mühlenweg / Vollenstraße L 835 Hiddingsel / Flötebachweg L 600 Merfeld / von-Galen-Straße L 580 Rorup / Schulstraße L 580 Rorup / Kirche vom Kreis Coesfeld K 17 / Mühlenweg in Höhe Heilig-Geist-Stift K 59 / Coesfelder Straße / Nordlandwehr / Stolbergstraße K 59 / Ostdamm / Bahnhofstraße K 59 / Ostlandwehr / Hülsenweg K 59 / Ostlandwehr / Spiekerhof K 59 / Nordlandwehr / DÜB K 27 / Bischof-Kaiser-Straße K 27 / Lüdinghauser Straße / Eisenbahnstraße K 27 / Hiddingseler Straße (Kreisverkehr) K 27 / Lüdinghauser Straße / Olfener Weg K 27 / Letterhausstraße / Lüdinghauser Straße

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verkehrssicherung, ÖPNV, Bauverwaltung, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Schranke Straße, Verkehrseinrichtungen, Absperrgeländer, Verkehrsstörung, Verkehrsschild verschmutzt, Straßenmarkierung, Signalton Ampel, Beschilderung, Verkehrsschild beklebt, Parkscheinautomat, Ampelstörung melden, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild zerstört, Ampel, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtung, Verkehrsschilder, Fußgängerüberweg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English