Störung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Behebung

    Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

    Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier haben Sie online die Möglichkeit eine Mängelmeldung an Kreisstraßen vorzunehmen.

    Beschreibung

    Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

    Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

    • Verkehrsschilder
    • Straßenmarkierungen
    • Ampeln

    Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

    • rot-weiß gestreifte Schranken
    • Poller und Absperrgeländer
    • Parkscheinautomaten

    Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.

    Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.

    Das kann zum Beispiel betreffen:

    • Ampeln
      • Ausfall
      • Taktung fehlerhaft
      • einzelne Lichter defekt
      • Ruftaste defekt
      • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
      • Ampelmast verdreht oder schief
    • Verkehrsschilder
      • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
      • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
      • Verkehrsschild ausgeblichen
      • Mast verdreht oder schief
      • Verkehrsschild zugewachsen
    • defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen

    Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisbetrieb

    Beschreibung

    Kreiseigene Gebäude und LiegenschaftenUm Gebäude ihrer Verwendung entsprechend zu nutzen, ist ein hoher Unterhaltungsaufwand nötig. Der Erwerb, die Bereitstellung und die Betreuung von Grundstücksflächen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Planung von Straßenbau- und weiterer Baumaßnahmen.Bauliche Unterhaltung und Neubau von Verwaltungs- und Schulgebäuden, Betreuung der kreiseigenen Grundstücke.Der Kreisbetrieb 81 betreut rund 3.150 Flächen mit einer Gesamtgröße von etwa 12.000.000 m2. Daneben werden die Kreisberufs- und Sonderschulen mit insgesamt ca. 11.000 Schülern sowie die Verwaltungsgebäude des Kreises mit ca. 1.000 Mitarbeitern baulich unterhalten. Neubauten werden dem Bedarf entsprechend errichtet. Ein besonderes Augenmerk bei allen Neu-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen wird auf Umweltschutz und Energieeinsparung gelegt.Den aktuellen Hochbaubericht finden Sie in den Downloads.Verkehrswegebau und VerkehrswegebewirtschaftungDie Kreisstraßen im Kreis Borken sowie die dazu gehörenden Grünflächen bedürfen vor allem hinsichtlich der Verkehrssicherheit der ständigen Unterhaltung. Das Netz der Kreisstraßen im Kreis Borken umfasst eine Länge von ca. 460 km.Der verstärkte Aus- und Neubau von Radwegen dient dem Schutz auch schwächerer Verkehrsteilnehmer. Der Neubau von Kreisstraßen ist wesentlicher Bestandteil optimaler Verkehrsverbindungen im Kreisgebiet.Den aktuellen Straßenbericht finden Sie in den Downloads.Interkommunaler BauhofDie Mitarbeiter des "Interkommunalen Bauhofs des Kreises Borken und der Stadt Gescher" (IKB) sind zuständig für die Betreuung und Unterhaltung der Kreisstraßen und Gemeindestraßen der Stadt Gescher. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Winterstreudienstes. Die ebenfalls am IKB angesiedelte Abteilung für gärtnerische Angelegenheiten (Grünflächenbewirtschaftung) plant, betreut und pflegt die kreis- und stadteigenen Grünflächen und -anlagen.KontaktInterkommunaler Bauhof (IKB)Schlatt 23, 46342 Velen02542 / 9185300Mängel an Kreisstraßen können Sie über die Dienstleistung "Mengelmeldung an Kreisstraßen" an die Kreisverwaltung melden.Kreis Borken als StraßenbaulastträgerGenehmigung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKGDer Kreis Borken als Straßenbaulastträger für die Kreisstraßen im Kreisgebiet erteilt Telekommunikationsunternehmen auf Antrag die Zustimmung, den Straßengrund der Kreisstraßen für die Verlegung von Telekommunikationslinien (Telefonleitungen, Glasfaserkabel u.ä.) zu nutzen. Das Telekommunikationsunternehmen muss über eine Berechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKG verfügen. Der Antrag auf Zustimmung erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).Folgende Unterlagen sind vorzulegen:Ausgefüllter und unterschriebener AntragLageplan/Luftbild der Telekommunikationsleitung(en)Querprofil der Leitungsquerung(en)Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und GrößeNachweis über die Nutzungsberechtigung gemäß § 125 Abs. 2 TKGSofern zutreffend: Vollmacht des beauftragenden TelekommunikationsunternehmensDownloadsAntragsvordruck auf Erteilung einer Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 TKG Informationsblatt zur Erteilung einer Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 TKGVerlegung von privaten Versorgungsleitungen nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRWDer Kreis Borken als Straßenbaulastträger duldet die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßengrund der Kreisstraßen im Kreisgebiet. Neben dem öffentlichen Leitungsnetz, das über Rahmenverträge mit Energieversorgungs-unternehmen bzw. Netzbetreibern geregelt ist, können auf Antrag auch private Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt werden, über die gemäß § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW ein privatrechtlicher Nutzungsvertrag abgeschlossen wird.Der Antrag auf Abschluss eines Nutzungsvertrages erfolgt elektronisch per E-Mail an den Kreisbetrieb Borken und kann durch ein bevollmächtigtes Unternehmen gestellt werden (z.B. Ingenieurbüro oder Tiefbauunternehmen).Folgende Unterlagen sind vorzulegen:Ausgefüllter und unterschriebener AntragLageplan/Luftbild der Versorgungsleitung(en)Querprofil der Leitungsquerung(en)Datenblatt mit technischen Details zu Verlegungsart, -tiefe, Stationierung, Scheitelüberdeckung, Leitungsmaterial und GrößeSofern zutreffend: Vollmacht der beauftragenden Person bzw. des beauftragenden Unternehmens für das bevollmächtigte UnternehmenAntrag zur Leitungsverlegung nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW Informationsblatt zur Leitungsverlegung nach § 23 Straßen- und Wegegesetz NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Öffnungszeiten

    Telefonische Servicezeiten der Kreisverwaltung montags bis donnerstags: 8.30 - 16.00 Uhr freitags: 8.30 - 12.30 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass persönliche Besuche in den Dienststellen der Kreisverwaltung mit Ausnahme der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Termine werden dabei auch unabhängig von diesen telefonischen Servicezeiten angeboten.

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verkehrswegebewirtschaftung, Straßenunterhaltung und Grünflächenpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Borken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mängelmeldung an Kreisstraßen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 20.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Ruftaste Ampel, Signalton Ampel, Verkehrseinrichtung, Lichtsignalanlage, Verkehrsschild verschmutzt, Sperrpfosten, Verkehrseinrichtungen, Ampel, Verkehrsschilder, Absperrgeländer, Verkehrsschild beklebt, Ampelstörung melden, Schranke Straße, Fußgängerüberweg, Verkehrsschild zerstört, Straßenmarkierung, Verkehrsstörung, Beschilderung, Parkscheinautomat

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